Mit Beschluss vom 21.06.2017 (V R 51/16, DB 2017 S. 2270) hat der BFH dem EuGH Fragen zur Sollbesteuerung vorgelegt, deren Beantwortung Unternehmern Liquiditätsvorteile bringen können, die ihre Leistungen vorfinanzieren. Der BFH zweifelt nunmehr, ob es Aufgabe des Steuereinnehmers sein kann, die Umsatzsteuer nicht nur einzusammeln, sondern auch (über Jahre) vorzufinanzieren. Der BFH möchte offensichtlich der Belastungsidee (Steuerträger ist der Konsument, nicht der Unternehmer!) zum Durchbruch verhelfen, und „formale Besteuerungstechnik“ zurücktreten lassen. Im Ergebnis könnte das Unternehmer deutlich entlasten. » weiterlesen