Organgesellschaften haften für Steuern des Organträgers. Ihre Inanspruchnahme liegt im Ermessen der Finanzverwaltung. Die Grenzen dieser Haftung sind allerdings unklar. Umstritten ist, ob und inwieweit bereits der Wortlaut der einschlägigen Haftungsvorschrift (§ 73 AO) oder erst die beim Erlass eines Haftungsbescheids anzustellenden Ermessenserwägungen der Haftung der einzelnen Organgesellschaft Grenzen setzen. Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung hierzu deuten auf eine stärker differenzierte Betrachtung der körperschaftsteuerlichen, gewerbesteuerlichen sowie umsatzsteuerlichen Organschaft hin. » weiterlesen
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Unternehmenskauf: Steuerhaftungsrisiken bei nachträglicher Insolvenz des Verkäufers
Beim Erwerb eines Unternehmens in der Form eines Asset Deals (Erwerb sämtlicher Aktiva und Passiva eines Unternehmens) haftet der Erwerber für die vor dem Erwerb entstandenen betrieblichen Steuern (insbesondere Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer) des Unternehmens, sofern die betreffende Steuer seit Beginn des letzten Jahres vor der Übereignung des Betriebs entstanden ist und vor Ablauf eines Jahres nach Anmeldung des Betriebsübergangs festgesetzt wird (vgl. § 75 AO). Dieses Haftungsrisiko wird typischerweise durch eine vertragliche Steuerfreistellung abgesichert. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die vertraglichen Schutzmechanismen zugunsten des Erwerbers nicht immer greifen, da der Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme des Erwerbers mitunter nicht mehr in der Lage ist, die Freistellungsverpflichtung zu erfüllen. Einen wichtigen Hinweis auf (weitere) mögliche Haftungsrisiken und eine effektive Haftungsabschirmung gibt nun die Entscheidung des FG Sachsen vom 21.06.2017 – 1 K 892/14 (anhängig beim BFH: VII R 29/17). » weiterlesen
Beschränkte Haftung der Organgesellschaften für Steuerschulden des Organträgers?
Organgesellschaften haften für Steuern des Organträgers. Die Haftung erstreckt sich nach dem Gesetzeswortlaut auf den gesamten Organkreis. Dies wird allgemein als zu weit aufgefasst und eine Begrenzung der Haftung nach dem jeweiligen Verursachungsbeitrag der Organgesellschaft gefordert. Denn die Finanzbehörde muss das ihr zustehende Ermessen bei der Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners zweckgemäß und unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen ausüben. Wo diese Grenzen liegen, ist jedoch umstritten und unklar geblieben. Auch ein dazu anhängiges Revisionsverfahren dürfte nicht mehr Klarheit bringen. » weiterlesen
Steuerfalle: Abtretungsempfänger haftet bei Globalzession für Umsatzsteuer aus abgetretener Forderung
Kredite werden in der Praxis häufig durch die Abtretung von Forderungen des Kreditnehmers mittels Globalzession besichert. Hierzu hat der Bundesfinanzhof eine Entscheidung von erheblicher Brisanz veröffentlicht, die, wenn der Sicherungsfall eintritt, sowohl für Unternehmen als auch für Banken und Sparkassen kostspielig werden kann. » weiterlesen