Im Urteil vom 3. 3. 2011 (V R 24/10, DB 2011 S. 1029) hat der BFH jetzt klargestellt, dass Haftungsvergütungen, die von Personengesellschaften an Gesellschafter gezahlt werden, umsatzsteuerpflichtig sind. Im Gefolge einer Rechtsprechungsänderung durch den BFH aus dem Jahre 2002, wonach die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten in Bezug auf eine Personengesellschaft nicht per se von der Umsatzbesteuerung ausgenommen ist, hat sich die Finanzverwaltung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Haftungsübernahme geäußert, die von Anfang an kontrovers diskutiert wurde.