Mit dem BilMoG ist die Möglichkeit zur Bildung von Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a. F. entfallen, sodass dieses Instrument zur Ergebnisglättung in der Handelsbilanz fortan nicht mehr zur Verfügung steht. Als neues Instrument zur Ergebnisglättung wird die komponentenweise Abschreibung diskutiert. » weiterlesen