Mit Urteil vom 14.06.2018 (III R 35/15, DB 2018 S. 2024) hat der BFH entschieden, dass die gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungen nach § 8 GewStG für Schuldentgelte, Miet- und Pachtzinsen und Lizenzentgelte verfassungskonform sind. Zu verstehen ist das schwer, national wie international. Der Versuch, außerhalb Deutschlands den Sinn und Zweck der Gewerbesteuer zu erklären, stößt zumeist auf Unverständnis, ist die Gewerbesteuer im internationalen Kontext doch ein deutsches Unikum. » weiterlesen
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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten auf dem Prüfstand
Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten führt in den steuerlichen Betriebsprüfungen von ausstellenden Unternehmen häufig zu Diskussionen. Eine Einbeziehung von Messeaufwendungen in den Hinzurechnungstatbestand des § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG kann je nach Umfang der angemieteten Messefläche für einen Messestand beträchtliche Gewerbesteuerbelastungen nach sich ziehen. Nun hat der BFH ein für auf Messen ausstellende Unternehmen erfreuliches Urteil veröffentlicht (BFH vom 25.10.2016 – I R 57/15, DB 2017 S. 37) und eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Messekosten verneint. » weiterlesen
Jetzt also doch: Der AStG-Hinzurechnungsbetrag ist nicht gewerbesteuerpflichtig!
Kaum eine Grundsatzfrage bei der Anwendung des deutschen Außensteuerrechts war in jüngerer Zeit heftiger umstritten als die, ob der Hinzurechnungsbetrag gem. § 10 Abs. 2 AStG nicht nur der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, sondern auch der Gewerbesteuer unterliegt. Diese Frage ist vor allem deshalb höchst relevant, weil die zusätzliche Belastung mit Gewerbesteuer in vielen Fällen Strafcharakter hat, da die ausländische „Niedrig“-Steuer (die z.B. im Fall der Niederlande immerhin 24,99 Prozent beträgt) nicht auf die Gewerbesteuer anrechenbar ist. Das FG Düsseldorf (Urteil vom 28.11.2013 – 16 K 2513/12 G, DB0647227, vgl. hierzu auch Graw, StR kompakt, DB0647231; vgl. auch Blog-Beitrag vom 09.04.2014) vertrat dennoch die Auffassung, dass der Hinzurechnungsbetrag mangels Anwendbarkeit etwaiger Kürzungsvorschriften in vollem Umfang auch gewerbesteuerpflichtig sei. Der I. Senat des BFH (Urteil vom 11.03.2015 – I R 10/14, DB 2015 S. 1077, DB0696052) hat dies nun im Revisionsverfahren anders gesehen und ist damit der h.M. im Schrifttum gefolgt, die z.T. mit unterschiedlichen Begründungen ebenfalls zur Gewerbesteuerfreiheit des Hinzurechnungsbetrags gelangt. » weiterlesen
Die Berücksichtigung „finaler“ Verluste aus EU-Betriebsstätten bei der Gewerbesteuer – ein Paradoxon?
Mit zwei Urteilen vom 9. 6. 2010 hat der BFH zu der Frage einer ausnahmsweisen Berücksichtigung EU-ausländischer Betriebsstättenverluste auf Seiten inländischer Stammhäuser Stellung genommen. Mit Überraschung wurde in der Fachwelt die Entscheidung des BFH aufgenommen, die ggf. erforderliche inländische Berücksichtigung finaler Verluste aus EU-Betriebsstätten gleichfalls auf die Gewerbesteuer zu beziehen (BFH-Urteil vom 9. 6. 2010 – I R 107/09, DB 2010 S. 1733). Nach Auffassung des BFH sollen die gemeinschaftlichen Erfordernisse und deren Anwendungsvorrang zu einem Abzug der finalen Auslandsverluste auch bei der Gewerbesteuer führen. Eine Hinzurechnung nach § 9 Nr. 3 GewStG habe zu unterbleiben, um eine der gewerbesteuerlichen Berücksichtigung von Inlandsverlusten entsprechende Behandlung finaler Betriebsstättenverluste herbeizuführen. Vor dem Hintergrund des – wenn auch oftmals in der steuerwissenschaftlichen Diskussion sehr pauschal bemühten – Inlandsbezugs der Gewerbesteuer vermag dieses Ergebnis zunächst merkwürdig erscheinen. » weiterlesen