Die gewerbesteuerliche Erfassung des Hinzurechnungsbetrags

StB, Fachberater für Internationales Steuerrecht, Dipl.-Fw. (FH), M.A. Taxation Raphael Baumgartner, Senior Associate bei POELLATH, München

Bei der grenzüberschreitenden Steuerstrukturierung ist sie ein wichtiger Aspekt, im Rahmen der Tax Compliance ein schwer handhabbares Besteuerungsregime und für die OECD sowie die Europäische Union ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen. Die Rede ist von der Hinzurechnungsbesteuerung. Diese führt dazu, dass bestimmte Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft in Deutschland besteuert werden, selbst wenn dem deutschen Gesellschafter tatsächlich keine Einkünfte zufließen. Diese Einkünfte unterliegen nicht nur der vollen Körperschaft- und Einkommensteuer, sondern auch der Gewerbesteuer, weshalb eine substantielle steuerliche Mehrbelastung im Vergleich zu einem nationalen Fall droht. Daran änderten auch die Neuregelungen durch das ATADUmsG nichts, welche die sekundärrechtlichen Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) in nationales Recht umsetzen sollten. Vielmehr erhärten sie die europarechtlichen Bedenken gegen die nationale Hinzurechnungsbesteuerung und beleben die Diskussionen um die Hinzurechnungsbesteuerung im Allgemeinen und insbesondere um deren gewerbesteuerlichen Auswirkungen merklich. » weiterlesen

Tax Compliance Praxis: Ein Blick auf die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags gem. § 10 Abs. 3 AStG nach aktuellem und neuem Recht

StB André Fest, Counsel bei POELLATH, München

Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG) in der Struktur eines Private Equity Fonds nimmt einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert ein. Dies liegt daran, dass die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung bereits bei geringsten Beteiligungsquoten zur Anwendung kommen können – vorausgesetzt, die ausländische Zwischengesellschaft erzielt überwiegend passive Einkünfte. Soweit die Regelungen nach §§ 7 ff. AStG greifen, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Art der Einkünfteermittlung. Die Antwort liefert § 10 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 AStG nach aktuellem und neuem Recht. » weiterlesen

Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis – verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen

StB Korbinian Wintermeier, LL.M., Senior Associate bei POELLATH, München

Mit Urteil vom 13.06.2018 – I R 94/15 (2. Leitsatz, DB 2018 S. 2610) hatte der BFH unter anderem entschieden, dass eine verdeckte Einlage, die auf der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) einer dem Gesellschafter nahestehenden Person beruht und bei der Besteuerung des Gesellschafters nicht berücksichtigt wurde, grundsätzlich das Einkommen der Körperschaft nach § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG erhöhen kann. Es fehlt jedoch an einer Nichtberücksichtigung nach § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG, wenn die verdeckte Gewinnausschüttung bei der Veranlagung des Gesellschafters nicht erfasst worden ist, jedoch nach § 8b Abs. 1 KStG ohnehin außer Ansatz hätte bleiben müssen. Eine Reaktion der Finanzverwaltung zu diesem Urteil war bislang ausgeblieben. Mit Datum vom 18.11.2020 (IV C 2 – S 2743/18/10002:001, DB 2020 S. 2548) hat das BMF nunmehr Stellung zur vorgenannten Entscheidung des BFH genommen. » weiterlesen

Aktuelle Fragen des Investmentsteuergesetzes und der Hinzurechnungsbesteuerung bei Private Equity Fonds

RA Dr. André Blischke, P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Im Rahmen des von der P+P Training GmbH ausgerichteten „Munich Private Equity Training“, das vom 15. bis zum 19.06.2020 als Online-Veranstaltung stattgefunden hat (eMUPET), stand u.a. eine Auswahl aktueller Fragen des Investmentsteuergesetzes (InvStG) und der Hinzurechnungsbesteuerung bei Private Equity (PE) Fonds auf dem Programm. Auf die wesentlichen und für die Beratungspraxis bedeutsamen Aspekte, die der Verfasser zusammen mit Dr. Alexander Mann (Mitglied der hessischen Finanzverwaltung), Dr. Peter Bujotzek und Ronald Buge (beide P+P Pöllath + Partners) besprochen hat, wird nachfolgend näher eingegangen. » weiterlesen

Update zur Hinzurechnungsbesteuerung – Neues zum ATAD-Umsetzungsgesetz

RA Laura Baaske, Associate bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das BMF hat einen überarbeiteten Referentenentwurf vom 24.03.2020 zur Umsetzung der Anti-Tax-Avoidance-Directive („ATAD – RL“) an die Verbände zirkuliert. Einige der darin enthaltenen Änderungen der Hinzurechnungsbesteuerung sowie der für die Praxis teils erheblichen Anpassungen des ersten Entwurfs vom 10.12.2019 werden nachfolgend überblicksartig dargestellt und bewertet. » weiterlesen

Hinzurechnungsbesteuerung: Geplante Anpassungen durch das ATADUmsG

StB Dipl.-Fw. (FH) Raphael Baumgartner, P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte und Steuerberater mbB, München

Die geplanten Änderungen des deutschen Steuerrechts durch das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Tax-Avoidance-Directive (kurz: ATADUmsG) könnten zu gravierenden Auswirkungen führen. Ein wesentlicher Bestandteil des am 10.12.2019 veröffentlichten Referentenentwurfs des ATADUmsG sind die geplanten Anpassungen im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung. Trotz der nur sehr kurzen Frist zur Stellungnahme von knapp drei Tagen, wurden die geplanten Anpassungen von den Verbänden (u.a. des BDI) scharf kritisiert. Im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens und damit vor der unausweichlichen Anpassung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung wäre eine tiefergehende fachliche Diskussion über den Referentenentwurf sinnvoll und wünschenswert. Nach dem geplanten Entwurf wären die angepassten Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung ansonsten rückwirkend ab dem 01.01.2020 anzuwenden. » weiterlesen

Die geplante Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und deren Auswirkung auf ausländische Investmentfonds gemäß InvStG

StB/Tax Advisor André Fest ist Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Am 10.12.2019 hat das BMF den lange erwarteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) zur Stellungnahme an die Verbände versandt. Das Bundeskabinett sollte sich bereits am 18.12.2019 in seiner 79. Sitzung mit dem Referentenentwurf befassen. Hierzu ist es im Ergebnis nicht gekommen. Es ist davon auszugehen, dass dies zeitnah zu Beginn des kommenden Jahres nachgeholt wird. Grund ist, dass die Regelungen der geplanten Hinzurechnungsbesteuerung gemäß ATADUmsG bereits für Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften gelten sollen, die nach dem 31.12.2019 beginnen. » weiterlesen

EuGH-Vorlage zur Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter im Drittstaatenfall

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen AStG ist immer wieder Gegenstand obergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten. Dies belegt auch die Zahl der derzeit anhängigen Verfahren beim BFH zu diesem Themenkreis. So muss der BFH beispielsweise über die Frage der Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsregeln mit der unionsrechtlich garantierten Kapitalverkehrsfreiheit entscheiden (Az. I R 78/14, Mitteilung zum Verfahren vom 20.05.2015). In einem weiteren Verfahren wird der BFH darüber befinden müssen, unter welchen Voraussetzungen eine beherrschte Gesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat einer „wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ i.S.v. § 8 Abs. 2 AStG nachgeht mit der Folge, dass von der Anwendung einer Hinzurechnungsbesteuerung abzusehen ist (Az. I R 94/15, Mitteilung zum Verfahren vom 20.06.2016; zur Vorinstanz vgl. Herrmann, Steuerboard vom 22.03.2016). Daneben hat der BFH mit Beschluss vom 12.10.2016 (I R 80/14, RS1232974) nun dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in einem sog. Drittstaatenfall mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. » weiterlesen