Die Unternehmereigenschaft und die Berechtigung einer Holding Vorsteuern aus bezogenen Dienstleistungen geltend zu machen, war lange Zeit Gegenstand von Diskussionen und Rechtsprechung. Viele Fragen hierzu sind inzwischen geklärt. Mit zwei Beschlüssen hat der BFH nun eine weitere Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt. Hierbei geht es um die Zuordnung von Vorsteuern die im Zusammenhang stehen mit Kapitaleinlagen bzw. der Kapitalbeschaffung für Tochtergesellschaften. Damit werden aber auch grundsätzliche Zuordnungsfragen angesprochen. » weiterlesen
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Kein Vorsteuerabzug für Holding-Gesellschaften
Das bloße Halten und Verwalten von Beteiligungen berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 9. 2. 2012 (V R 40/10, DB 2012 S. 614) nochmals in aller Deutlichkeit klargestellt. Auch Konzerndienstleistungen beseitigen diesen Ausschluss i. d. R. nicht.
In Konzernstrukturen, aber auch bei isolierten Unternehmenserwerben werden Tochtergesellschaften bzw. die erworbenen Anteile oftmals durch eigene Holding-Gesellschaften gehalten und verwaltet. Aus dem Erwerb und der Verwaltung dieser Beteiligungen entstehen regelmäßig hohe Aufwendungen, die mit Vorsteuer belastet sind. Da aus dem Halten der Beteiligungen keine umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen (Erzielung von Dividenden, Zinsen aus Gesellschafterdarlehen sowie Veräußerungserlöse) resultieren, ist ein Vorsteuerabzug grds. ausgeschlossen. Regelmäßig erbringen die Holding-Gesellschaften zugleich aber Dienstleistungen (Beratungsleistung) an die Tochtergesellschaften. Diese unterliegen der USt und berechtigen für sich genommen zum Vorsteuerabzug. Der BFH hatte nun darüber zu entscheiden, wie weit der Vorsteuerabzug in einer solchen Situation reicht. » weiterlesen