Das Jahressteuergesetz 2010 sieht im Internationalen Steuerrecht zwei Gesetzesänderungen vor, die als „Lex Malta“ und „Lex Mikrochirurgie“, kurz „Lex M&M“, bezeichnet werden könnten. Es geht dabei in beiden Fällen um die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung, wonach das Einkommen einer von Inländern beherrschten, niedrigbesteuerten, ausländischen Kapitalgesellschaft dann direkt ihren inländischen Gesellschaftern zugerechnet wird, wenn die ausländische Gesellschaft keine aktive Tätigkeit ausübt. Den Anwendungsbereich für diesen direkten Zugriff auf ausländisches Steuersubstrat hat der Gesetzgeber aus Furcht vor Umgehungen allerdings deutlich zu weit gezogen, sodass diese Besteuerung auch Sachverhalte mit höchst aktiver Tätigkeit und in einer abgewandelten Form auch Betriebstätten treffen kann. » weiterlesen
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Es war einmal ein idealer Holdingstandort
Es war einmal ein nahezu idealer Holdingstandort, der hieß Deutschland – zumindest in der Theorie. Die Geschichte beginnt mit dem Standortsicherungsgesetz vom 18. 9. 1993 und dem darin erklärten Willen, den Holdingstandort Deutschland im gerade beginnenden europäischen Steuerwettbewerb nach vorne zu bringen. Der EU-weite Verzicht auf die Erhebung von Quellensteuern im zwischengesellschaftlichen Verhältnis und die Möglichkeit, Beteiligungen steuerneutral im Wege des Anteilstauschs in andere EU-Staaten zu transferieren, hatte zum 1. 1. 1992 alle bis dahin bestehenden Schutzwälle gegenüber Holdinggesellschaften niedergerissen und den Wettbewerb um den günstigsten Holdingstandort eröffnet. » weiterlesen