Am 02.12.2022 hat der Bundestag dem JStG 2022 in 2./3. Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugestimmt. Erfreulich sind die Anpassungen der geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer und dem Homeoffice. Diese ersparen der Praxis zahlreiche Anwendungsfragen. Besonders erfreulich sind die Änderungen für Steuerpflichtige, denen außerhalb der eigenen Wohnung ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Denn diese können weiterhin ihre Aufwendungen steuerlich geltend machen. » weiterlesen
Schlagwort-Archive: Homeoffice-Pauschale
JStG 2022: Änderungen bei Berücksichtigung von Aufwendungen für Arbeitszimmer und Homeoffice geplant
Nachdem das BMF im Juli den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vorgelegt hat, liegt nun der Regierungsentwurf des JStG 2022 vor (vgl. BT-Drucks. 457/22). Dieser sieht erstmals gesetzliche Änderungen vor, welche den Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer betreffen und in einigen Fällen die Abzugsmöglichkeiten verschärfen würden. Zudem sieht der Entwurf eine Entfristung der sog. „Homeoffice-Pauschale“ und Erhöhung der derzeitigen Höchstgrenze von 600 € auf 1.000 € vor. Damit werden die Änderungen für alle Steuerpflichtigen relevant, die ihre berufliche oder betriebliche Tätigkeit auch zuhause ausüben. » weiterlesen