Ein Dauerbrenner: Gewerbesteuerpflicht von Immobiliengesellschaften bei Einschaltung von Dienstleistern – Schafft der BFH nun Klarheit?

StB/Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Oliver Braatz, Geschäftsführer bei mensching plus Steuerberatungsgesellschaft mbH, Hamburg

Insbesondere bei Investitionen mit grenzüberschreitenden Strukturen in Immobilien, die in Deutschland belegen sind, gibt es seit vielen Jahren ein Thema, welches bei Betriebsprüfungen immer wieder zu Diskussionen bzw. Feststellungen führt: Begründet eine (ausländische) Immobiliengesellschaft eine Betriebsstätte in Deutschland, die zu einer Gewerbesteuerpflicht führt, wenn bestimmte Tätigkeiten vom Eigentümer auf eine Dienstleistungsgesellschaft (z.B. Asset Manager oder Hausverwalter) übertragen werden? Diese Fragestellung kann auch für den reinen Inlandsfall eine steuerliche Relevanz haben. In einer am 11.08.2022 veröffentlichten Entscheidung hat sich der BFH (Urteil vom 23.03.2022 – III R 35/20) zu dieser Frage geäußert und seine bisherige Rechtsprechung zu dieser Thematik weiter konkretisiert. Nicht nur in der Immobilienbranche dürfte dieses Urteil einiges an Aufmerksamkeit erfahren. » weiterlesen

Grunderwerbsteuer & Share Deals – die Reform steht vor der Tür

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei POELLATH, Berlin

Nach jahrelangem Hickhack nimmt die Umsetzung der Grunderwerbsteuer-Reform zu Share Deals erheblich Fahrt auf. Medienberichten zufolge hat sich die Große Koalition in Berlin abschließend auf einen Reformvorschlag verständigt. Die Umsetzung in dieser Legislaturperiode scheint nur noch Formsache. Hierzu soll das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Share Deal Reform reaktiviert und durch einige wenige Modifizierungen abschließend zu Ende gebracht werden. Anlass genug, sich die aktuellen Vorschläge anzuschauen sowie Hinweise zum Übergangszeitraum zu geben: » weiterlesen

Verzichtsgewinn bei ausländischen Immobiliengesellschaften

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Nach dem jüngst veröffentlichten und bemerkenswerten Urteil des BFH vom 07.12.2016 (BFH vom 07.12.2016 – I R 76/14, DB 2017 S. 759) bildet das von einer ausländischen Kapitalgesellschaft aufgenommene Finanzierungsdarlehen bei der Ermittlung der Einkünfte aus deutschen Immobilien (Vermietung / Verpachtung und Veräußerung) kein Betriebsvermögen. Demzufolge führt auch der Verzicht auf die Darlehensforderung seitens des Gläubigers nicht zu inländischen Einkünften. Die Entscheidung des BFH beseitigt Rechtsunsicherheiten und ermöglicht Investoren eine steuerneutrale Abwicklung von ausländischen Objektgesellschaften. » weiterlesen