Der König ist tot, lang lebe der König! – Zur Erbschaftsteuerpflicht ausländischer Staatsoberhäupter

RA Dr. Michael Tischendorf, Maître en droit, Associate bei POELLATH, München

Die Nachricht vom Tode Bhumibols des Großen dürfte bei den Beamten der bayerischen Finanzverwaltung für leuchtende Augen gesorgt haben. Als der damals amtierende König von Thailand am 13.10.2016 in Bangkok verstarb, soll sein Vermögen Schätzungen zufolge mehr als 30 Milliarden Euro betragen haben. Damit war er der mutmaßlich reichste Monarch der Welt. Der Erbe des Verstorbenen wiederum, Kronprinz Maha Vajiralongkorn, hatte kurz vor dem Tod seines Vaters eine Villa in Tutzing am Starnberger See erworben und dort möglicherweise auch einen Wohnsitz begründet. Sein Erbteil wurde damals in der internationalen Presse auf rund 10 Milliarden Euro geschätzt. » weiterlesen