Im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 strebt die Bundesregierung unter anderem eine Neustrukturierung der Verlustverrechnung an. Konkrete Schritte hierzu sucht man bisher vergeblich. Entweder sind die Beschränkungen beim Verlustabzug zu lockern oder das Imparitätsprinzip im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung zu reaktivieren.