Wenn eine ausländische Körperschaft inländische Kapitalgesellschaftsanteile veräußert, wird der Veräußerungsgewinn in vielen Fällen infolge eines Doppelbesteuerungsabkommens von der Besteuerung im Quellenstaat Deutschland ausgenommen. Der BFH hat mit einem am 25.10.2017 veröffentlichten Urteil vom 31.05.2017 (I R 37/15, RS1252965) entgegen weitverbreiteter Beratungspraxis, Handhabung durch die Finanzverwaltung und dem erstinstanzlichen Urteil (FG Hessen vom 28.04.2015 – 4 K 1366/14) entschieden, dass eine inländische Besteuerung des Veräußerungsgewinns im Inbound-Fall auch ungeachtet einer abkommensrechtlichen Freistellung ausscheidet. » weiterlesen