Kann ein Unternehmenswert für steuerliche Zwecke nicht anhand von tatsächlich durchgeführten Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, ermittelt werden, hat der Steuerpflichtige die Wahl zwischen dem sog. vereinfachten Ertragswertverfahren oder einem anderen anerkannten Bewertungsverfahren. Weist die vom Steuerpflichtigen vorgelegte Bewertung Mängel auf, stellte sich bislang die Frage, inwieweit Finanzverwaltung und Rechtsprechung an die vom Steuerpflichtigen gewählte Bewertungsmethode gebunden sind. Mit dieser Frage hat sich der BFH in seinem Urteil vom 02.12.2020 (II R 5/19) auseinandergesetzt. » weiterlesen