Inflationsausgleichsprämie: Zahlungen des Arbeitsgebers bis zu 3.000 € steuer- und sozialabgabenfrei!

StBin Dipl.-Kffr. Dr. Katrin Dorn und RAin/FAArbR Dr. Andrea Kröpelin sind Partnerinnen bei MÖHRLE HAPP LUTHER mbB in Hamburg

Im Oktober 2022 wurde das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen beschlossen. Es sieht vor, dass der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen und Lieferung von Fernwärme rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19% auf 7% reduziert wird (vgl. § 28 Abs. 5 und 6 UStG). Darüber hinaus enthält das Gesetz die sogenannte Inflationsausgleichsprämie (§ 3 Nr. 11c EStG-neu, teilweise auch nur Inflationsprämie genannt). Damit können Arbeitgeber ab dem 26. Oktober 2022 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 € als freiwillige Leistung gewähren. Das Gesetz ist Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022. » weiterlesen