Der Rat der Europäischen Union hat am 22.03.2021 die sog. DAC 7-Richtlinie (Directive on Administrative Cooperation) verabschiedet. Im Kern geht es in der Richtlinie um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von EU-Verwaltungsbehörden zur umfangreichen informationellen Erfassung von Betreibern / Teilnehmern digitaler Plattformen. DAC 7 ändert die EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2011/16/EU vom 15.02.2011); letztere wurde durch das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) vom 26.06.2013 (mit Aktualisierungen) in nationales Recht umgesetzt. Ein für die aktuelle Betriebsprüfungspraxis wichtiger Bereich erfolgt durch die in DAC 7 vorgenommene „Weiterentwicklung“ sog. Joint Audits, die gerade bei EU/EWR grenzüberschreitend tätigen Unternehmen zunehmend Bedeutung erlangen und zeitnahe Prüfungen voraussetzen. Zu diesem Zweck wird in DAC 7 ein neuer Artikel 12a mit der Überschrift „gemeinsame Prüfungen“ eingeführt, der bis spätestens ab dem 01.01.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Deshalb ist eine Anpassung des EUAHiG vermutlich im Laufe der nächsten Legislaturperiode zu erwarten. » weiterlesen
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Internationaler Datenaustausch in Steuersachen: eine Revolution steht vor der Tür
Der internationale Informationsaustausch in Steuersachen wird das Besteuerungsverfahren in Deutschland und anderen Ländern in naher Zukunft revolutionieren. Aus der Anknüpfung der Ertragsteuern am Welteinkommen ergeben sich Informationsdefizite der Finanzbehörden bei Auslandssachverhalten, da die nationalen Ermittlungsmöglichkeiten im Regelfall an der Staatsgrenze enden. Angesichts einer zunehmenden Mobilität von Personen, Gütern und Kapital liegt es auf der Hand, dass die nationalen Steuerbehörden an Grenzen bei der Feststellung der steuerlich maßgebenden Sachverhalte stoßen. Die zwischenzeitlich geschaffenen Mitwirkungs- und Meldepflichten der Steuerpflichtigen bei Auslandsachverhalten (u.a. §§ 90 Abs. 2 und 3, 138 Abs. 2 AO, §§ 16, 17 AStG, § 30 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2 ErbStG) haben nicht zu der gewünschten Beseitigung des Informationsnachteils des Fiskus geführt. Der unmittelbare Steuerdatenaustausch zwischen den Steuerbehörden einzelner Länder soll dem abhelfen. » weiterlesen
Informationsaustausch der Finanzverwaltungen
Nachdem kürzlich die sog. „Panama-Papers“ mit vermeintlichen Briefkastenfirmen in Panama für Aufsehen sorgten (zu den steuerstrafrechtlichen Erwägungen der „Panama-Papers“ vgl. Adick, DB 2016 S. 1214) und die Finanzverwaltung zuvor im Rahmen der „Schweizer Daten CD´s“ an Informationen zu Vermögenswerten und Vermögensanlagen im Ausland gelangt ist, wird mit dem seit dem 01.01.2016 geltenden Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) eine neue und weitreichende Dimension des Informationsaustausches erreicht. Hierdurch stehen die weltweiten Vermögensanlagen und Geschäftsverbindungen von in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen zu Banken und Finanzdienstleistern aus dem Ausland im Fokus der Finanzverwaltung. » weiterlesen