Seit 1993 funktioniert der europäische Binnenmarkt ohne Grenzkontrollen. Eigentlich sollten damit auch die Steuergrenzen fallen. Theoretisch wäre dies ganz einfach. Ein Mehrwertsteuersystem, das Waren und Dienstleistungen ausschließlich im Herkunftsland besteuert, braucht keine Grenzkontrollen. Die Politik will aber eine Besteuerung dort, wo die Verbraucher sitzen. Eine solche Besteuerung im Bestimmungsland funktioniert aber nur, wenn man weiß, welche Waren und Dienstleistungen in andere Länder wandern. Zumindest eine virtuelle Grenze muss also bleiben. Die Mehrwertsteuer bedient sich dazu eines einfachen Tricks: Derselbe Sachverhalt wird doppelt und manchmal auch dreifach steuerlich erfasst. Wenn alles gut läuft und alle Nachweise vorliegen, reduziert sich das Ganze auf eine einmalige Besteuerung im Empfängerland. Warum denn auch einfach, wenn es … » weiterlesen