Mit Urteil vom 01.07.2020 (II R 19/18; inhaltsgleich II R 20/18) hat der BFH zu der Frage Stellung genommen, ob der Verschonungsabschlag gem. § 13a Abs. 1 ErbStG a.F. bereits bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft innerhalb der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behaltensfrist rückwirkend (anteilig) entfällt. Entgegen der zum Teil in der Literatur und von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung hat der BFH diese Frage verneint. » weiterlesen
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Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Obergesellschaft auf den Gewinnabführungsvertrag
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft hat nicht nur drastische Auswirkungen auf die Gesellschaft und deren Leitung, sondern auch für deren Vertragspartner. Bei Geltung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags verpflichtet sich eine Gesellschaft (Untergesellschaft), ihren ganzen Gewinn an die andere Gesellschaft (Obergesellschaft) abzuführen, die im Gegenzug sämtliche Verluste der Untergesellschaft übernimmt und die Unternehmensführung der Untergesellschaft über Weisungen steuert. Die Untergesellschaft müsste ohne Beendigung des Gewinnabführungsvertrags trotz der Insolvenz der Obergesellschaft ihren gesamten Gewinn abführen, während ihr eigener Verlustausgleichsanspruch durch deren Insolvenz gefährdet wäre. Daher stellt sich in der Praxis die Frage, ob der Gewinnabführungsvertrag aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet werden kann. Leider enthalten weder das Gesellschaftsrecht noch die Insolvenzordnung (InsO) dazu eine ausdrückliche Regelung. Zum früheren Konkursverfahren hat der BGH (Urteil vom 14. 12. 1987 – II ZR 170/87) entschieden, dass der Gewinnabführungsvertrag bei Insolvenz der Obergesellschaft automatisch endet. » weiterlesen
Begrenzte umsatzsteuerliche Zessionarshaftung bei Insolvenzanfechtung der Abtretung
Das FG Düsseldorf teilt in seinem September-Newsletter eine nicht rechtskräftige Entscheidung vom 6. 6. 2012 mit (5 K 2914/11 H(U), DB0526969), worin es um die Frage geht, in welchem Umfang ein Zessionar für die USt in einer an ihn abgetretenen Forderung haftet, wenn die Abtretung durch den Insolvenzverwalter angefochten wird.
Der (etwas vereinfachte und hinsichtlich der Zahlen veränderte) Sachverhalt war folgender: Eine GmbH (die spätere Gemeinschuldnerin) hatte bei der Liquidation des Geschäftsbetriebs Fahrzeuge steuerpflichtig für 1.190.000 € verkauft und diese Forderung an die Klägerin abgetreten. Die Klägerin schrieb die Forderung dem Kontokorrentkonto der GmbH gut und verrechnete sie vollständig mit ihren bestehenden Kredit- und Zinsforderungen. » weiterlesen