Am 31.05.2021 veröffentlichte die Türkei den Erlass Nr. 4025 von Staatspräsident Erdogan und danach eine Liste mit Staaten, an die die Türkei Steuerdaten liefert. Dies hat zu Folge, dass die Türkei bis zum 30.09.2021 Steuerdaten nach Deutschland liefern wird. 2020 gehörte Deutschland noch ausdrücklich nicht zu den Ländern, an die die Türkei Finanzdaten meldet. Sind die von der Türkei mitgeteilten Einkünfte nicht bzw. nicht korrekt in deutschen Steuererklärungen enthalten, können Steuernachforderungen und der Vorwurf einer Steuerhinterziehung (§ 370 AO) im Raum stehen. » weiterlesen
Schlagwort-Archive: Internationales Steuerrecht
Über die Sinnhaftigkeit einer globalen Mindeststeuer
Die G7 haben mit ihrem Bekenntnis zur globalen Mindeststeuer ein neues Kapitel der Zusammenarbeit aufgeschlagen. Nach jahrelangen Verhandlungen haben die G7 Einigkeit erreicht und beschlossen, dass im nächsten Schritt die OECD und die G20 für die Mindeststeuer gewonnen werden sollen. » weiterlesen
Anrechnung ausländischer Steuern auf die Gewerbesteuer: Wird endlich gut, was lange währt?
Das Hessische Finanzgericht hat vor einiger Zeit einem Steuerpflichtigen erstmals den Abzug ausländischer Quellensteuern von der deutschen Gewerbesteuer ermöglicht (Urteil vom 26.08.2020 – 8 K 1860/16, Rev. eingelegt). Damit könnte sich endlich auch in der Praxis durchsetzen, worüber man sich im Schrifttum schon länger weitgehend einig war (vgl. zur Diskussion der vergangenen Jahrzehnte Töben, Ubg 2021 S. 357). Um welche Fälle geht es? Inländische Steuerpflichtige, die ausländische quellensteuerbelastete Einkünfte – z.B. Zinsen oder Dividenden – erzielen, können die ausländische Quellensteuer regelmäßig auf die in Deutschland anfallende Einkommen- oder Körperschaftsteuer anrechnen. Das schreiben die jeweiligen DBA (Art. 23B OECD-MA) i.V.m. § 34c EStG vor. Hierdurch wird eine Doppelbesteuerung oft bereits vollständig vermieden, weil die deutsche Einkommen- oder Körperschaftsteuerlast ausreichend hoch ist, um die Quellensteuer voll anzurechnen. » weiterlesen
Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung: Anerkennung durch den BFH und potenzielle Auswirkungen auch auf Stiftungen
Von einer sog. Betriebsaufspaltung ist die Rede, wenn ein wirtschaftlich einheitliches Unternehmen in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen aufgeteilt ist. Diese Aufteilung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen für dessen Betrieb erforderliche Wirtschaftsgüter (wesentliche Betriebsgrundlagen) zur Nutzung überlässt (sog. sachliche Verflechtung) und Besitz- und Betriebsunternehmen einheitlich beherrscht werden (sog. personelle Verflechtung). Die steuerliche Folge ist so einfach wie weitreichend: Das Besitzunternehmen übt keine vermögensverwaltende Tätigkeit (Nutzungsüberlassung) aus, sondern wird zum Gewerbebetrieb. Handelt es sich beim Besitzunternehmen um eine gemeinnützige Stiftung, führt die Betriebsaufspaltung zu einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Der BFH hat jetzt mit Urteil vom 17.11.2020 (I R 72/16) erstmals entschieden, dass diese steuerlichen Grundsätze auch dann zum Tragen kommen, wenn das Betriebsunternehmen seinen Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Ausland hat. » weiterlesen
DAC 6: Finales BMF-Schreiben zur Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen – endlich mehr Klarheit?
Die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ist in aller Munde. In Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822 (DAC 6) müssen Steuerpflichtige und ihre Berater (Intermediäre) seit dem 01.07.2020 bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb von 30 Tagen ab Bereitstellung bzw. Umsetzung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Das zugehörige Anwendungsschreiben des BMF war bisher lediglich als Entwurf veröffentlicht worden, da Mitte letzten Jahres keine Einigung mit den Ländern über den Beginn der Mitteilungspflichten erzielt werden konnte – das BMF hatte die durch EU-Richtlinie 2020/876 erlaubte sechsmonatige Verschiebung eigenständig abgelehnt (vgl. Töben, HB-Steuerboard vom 16.07.2020). Nach Ablauf der sechs Monate konnte nunmehr eine Einigung erzielt und das finale BMF-Schreiben am 29.03.2021 veröffentlicht werden. » weiterlesen
Bindungswirkung von Konsultationsvereinbarungen – Fortentwicklung des Rechts durch BFH
Mit Urteil vom 30.09.2020 – I R 37/17 (DB 2021 S. 827) hat der BFH seine Rechtsprechung zur Bindungswirkung von sogenannten Konsultationsvereinbarungen fortentwickelt. Der BFH stellt klar, dass eine Konsultationsvereinbarung auch nach Einführung des § 2 Abs. 2 Satz 1 AO keine Bindungswirkung für die Gerichte entfalten kann, wenn diese gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes verstößt. In diesem Fall ist diese als unwirksam zu verwerfen. Durch Konsultationsvereinbarungen können insbesondere keine Regelungen getroffen werden, die über den Wortlaut des Gesetzes hinausgehen oder sogar im Widerspruch dazu stehen. » weiterlesen
DAC 7: Neuer „Rechtsschub“ für Joint Audits
Der Rat der Europäischen Union hat am 22.03.2021 die sog. DAC 7-Richtlinie (Directive on Administrative Cooperation) verabschiedet. Im Kern geht es in der Richtlinie um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von EU-Verwaltungsbehörden zur umfangreichen informationellen Erfassung von Betreibern / Teilnehmern digitaler Plattformen. DAC 7 ändert die EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2011/16/EU vom 15.02.2011); letztere wurde durch das EU-Amtshilfegesetz (EUAHiG) vom 26.06.2013 (mit Aktualisierungen) in nationales Recht umgesetzt. Ein für die aktuelle Betriebsprüfungspraxis wichtiger Bereich erfolgt durch die in DAC 7 vorgenommene „Weiterentwicklung“ sog. Joint Audits, die gerade bei EU/EWR grenzüberschreitend tätigen Unternehmen zunehmend Bedeutung erlangen und zeitnahe Prüfungen voraussetzen. Zu diesem Zweck wird in DAC 7 ein neuer Artikel 12a mit der Überschrift „gemeinsame Prüfungen“ eingeführt, der bis spätestens ab dem 01.01.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Deshalb ist eine Anpassung des EUAHiG vermutlich im Laufe der nächsten Legislaturperiode zu erwarten. » weiterlesen
Eine neuentdeckte Zugriffsquelle: Abzugsteuern auf Lizenzvergütungen kraft Registereintragung? Viel Lärm um nichts?
Man raunt in beteiligten Verkehrskreisen, die deutsche Finanzverwaltung – genauer das BZSt – habe eine Entdeckung gemacht und festgestellt, dass es nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG bis dato unerkannte Schätze zu heben gebe, nämlich bei der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Rechten. Sind solche Rechte in ein inländisches Register eingetragen, dann seien daraus generierte Erträge im Inland zu versteuern. Sie unterfielen der beschränkten Steuerpflicht, gleichviel, von wem sie erwirtschaftet würden, also auch in tiefgestaffelten Konzernen, und gleichviel wo, ob im Inland oder aber im Ausland. Folge sei die Pflicht zur Einbehaltung von Abzugsteuern nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG. „Hintergründig-ursächlicher“ Auslöser für die fiskale „Entdeckung“ scheint bei alledem die ertragrealisierende Trump‘sche US Tax Reform aus dem Jahre 2018 zu sein, konkret die sog. „Transition Tax“ oder auch „Repatriation Tax“. » weiterlesen