Der Koalitionsvertrag und seine Auswirkungen auf den Mittelstand

RA/StB/FBIntStR Prof. Dr. Christian Rödl, LL.M., Vorsitzender der Geschäftsleitung und Geschäftsführender Partner bei Rödl & Partner

In ihrem Koalitionsvertrag legen Union und SPD ihre Vorstellung guter Regierungsarbeit für die nächsten vier Jahre nieder. Neuer Aufbruch, neue Dynamik heißt es dort – doch der Inhalt des Regierungsprogramms bleibt hinter den Erwartungen, die seine Überschrift weckt, weit zurück. Natürlich werden die aktuellen gesellschaftlichen Fragestellungen aufgegriffen – wie Digitalisierung oder die Zukunft der Europäischen Union. Aber die Konzepte und Lösungen bleiben vage. Manches liest sich wie alter Tobak, nicht als Antwort und Gestaltungswille für die Anforderungen der Welt von morgen: ein Rechtsanspruch auf einen Gigabit-Netzzugang ab 2025 wird dem Unternehmer auf dem Land, der sich jetzt der Digitalisierung stellen muss, wenig nützen. Zudem weist die Zeitschiene zu häufig über die kommenden vier Jahre hinaus. Das ist in einer schnelllebigen Welt zu wenig ambitioniert und verschiebt die Verantwortung auf eine kommende (Politiker-)Generation. Politische Impulse zur Stärkung von Mittelstand und Familienunternehmen machen sich im Koalitionspapier rar. Stattdessen stehen Belastungen der unternehmerischen Tätigkeit durch von der SPD durchgesetzte soziale Komponenten ins Haus: von der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge über den Anspruch auf befristete Teilzeit bis hin zu Einschränkungen bei befristeten Arbeitsverträgen. » weiterlesen

Auch nach 10 Jahren keine Unternehmenssteuerreform für Deutschland

StB Solveig Wickinger, Partnerin bei der Berliner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Crowe Horwath Trinavis. Sie berät regelmäßig Mandanten aus der Immobilien- und Energiewirtschaft in allen Fragen des Steuerrechts.

Über vier Monate nach der Bundestagswahl und vier Wochen nach den Sondierungsgesprächen haben sich CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Der vorliegende Entwurf (Stand: 07.02.2018) enthält auch einige Passagen mit konkreten Hinweisen auf steuerliche Entlastungen und Förderungen für Bürger und Unternehmen. Vieles bleibt jedoch abstrakt und wird in wagen Prüfaufträgen dargestellt. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform zur Förderung der deutschen Wirtschaft ist leider nicht zu erwarten. » weiterlesen

Wie deutsche Unternehmen von der US-Steuerreform profitieren können

StB/Dipl.-Kfm. Dr. Hans Weggenmann, Geschäfts-führender Partner bei Rödl & Partner

US-Unternehmen erfreuen sich seit Anfang 2018 unter anderem an der Senkung des US-Körperschaftsteuersatzes von 35 auf 21 Prozent und an der US-Steuerbefreiung von Dividenden aus ihren Tochtergesellschaften im US-Ausland. Die USA, größte Volkswirtschaft der Welt, ist nach den Wertungen des deutschen Außensteuerrechts nun ein potentielles Niedrigsteuerland. Dagegen kann dem ersten Anschein nach ein deutsches Unternehmen nicht mithalten. Denn die deutsche Ertragsteuerbelastung einer AG oder GmbH liegt inklusive der Gewerbesteuer bei circa 30 Prozent und bei einem mittelständischen Unternehmen – zum Beispiel in der Rechtsform der GmbH & Co. KG – werden im Spitzentarifbereich je nach Gewerbesteuerhebesatz sogar circa 55 Prozent erreicht. Die weiteren Unwägbarkeiten bei der Besteuerung von Zinsen, Mieten und Pachten im Bereich der Gewerbesteuer noch nicht einmal mit einbezogen. » weiterlesen

US-Steuerreform: Anti-Missbrauchs-Gesetzgebung befeuert den realen Steuerwettbewerb – Deutschland gerät zunehmend ins Hintertreffen

Prof. Dr. Christoph Spengel, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Betriebswirt-schaftslehre und Betriebs-wirtschaftliche Steuerlehre II der Universität Mannheim sowie Research Associate am ZEW / Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW, Mannheim

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben entschieden: Es soll zu einer Senkung der Körperschaftsteuer – der Federal Tax Rate – von 35% auf 21% kommen. Außerdem sollen im Ausland erzielte Gewinne in den USA künftig freigestellt werden. Die EU-Mitgliedstaaten reagieren leider halbherzig und falsch. » weiterlesen

Neues britisches Unternehmenssteuerstrafrecht: Auswirkungen auf deutsche Unternehmen

RA/StB Dr. Sven Christian Gläser, Partner bei Ebner Stolz, Stuttgart / Tom Shave, Partner bei Smith & Williamson, London

Mit Wirkung vom 30.09.2017 ist im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (UK) mit dem Criminal Finances Act 2017 ein neues Unternehmenssteuerstrafrecht in Kraft getreten, welches erhebliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen mit einem Bezug zu UK haben kann (abrufbar unter http://www.legislation.gov.uk unter PART 3 Corporate offences of failure to prevent facilitation of tax evasion). Dabei spielt es keine Rolle, ob das betreffende Unternehmen überhaupt in UK tätig oder gar ansässig ist, ob es sich bei etwaigen verkürzten Steuern um in UK geschuldete Abgaben handelt oder ob die handelnden Personen Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens sind. Auf Basis des Corporate offences of failure to prevent facilitation of tax evasion (CCO) können gegen betroffene Unternehmen Geldstrafen in grundsätzlich unbegrenzter Höhe verhängt und diese von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sowie mit besonderen Auflagen beschwert werden. » weiterlesen

Wegzug natürlicher Personen – Steuerstundung auch bei Wegzug in die Schweiz?

RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jens Escher, Salary Partner bei TaylorWessing, Düsseldorf

Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die Deutschland durch Wegzug den Rücken kehren möchten, sehen sich der Gefahr einer Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) ausgesetzt. Bei Wegzügen in EU-/EWR-Staaten kommen im Grundsatz großzügige Stundungsregelungen zur Anwendung, nicht aber bei Wegzügen in Drittstaaten. Das FG Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 14.06.2017 (2 K 2413/15) dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob im Fall eines Wegzugs in die Schweiz nicht dieselben Stundungsregeln gelten müssen wie bei Wegzügen in EU-/EWR-Staaten. » weiterlesen

EuGH-Vorlage zur Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter im Drittstaatenfall

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen AStG ist immer wieder Gegenstand obergerichtlicher Rechtsstreitigkeiten. Dies belegt auch die Zahl der derzeit anhängigen Verfahren beim BFH zu diesem Themenkreis. So muss der BFH beispielsweise über die Frage der Vereinbarkeit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerungsregeln mit der unionsrechtlich garantierten Kapitalverkehrsfreiheit entscheiden (Az. I R 78/14, Mitteilung zum Verfahren vom 20.05.2015). In einem weiteren Verfahren wird der BFH darüber befinden müssen, unter welchen Voraussetzungen eine beherrschte Gesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat einer „wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ i.S.v. § 8 Abs. 2 AStG nachgeht mit der Folge, dass von der Anwendung einer Hinzurechnungsbesteuerung abzusehen ist (Az. I R 94/15, Mitteilung zum Verfahren vom 20.06.2016; zur Vorinstanz vgl. Herrmann, Steuerboard vom 22.03.2016). Daneben hat der BFH mit Beschluss vom 12.10.2016 (I R 80/14, RS1232974) nun dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter in einem sog. Drittstaatenfall mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. » weiterlesen

Destination Tax – Die amerikanischen Steuerpläne und ihre Folgen für Europa

Prof. Dr. Joachim Englisch, Geschäfts-führender Direktor des Instituts für Steuerrecht / Prof. Dr. Johannes Becker, Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft, beide Universität Münster

Die republikanische Mehrheit im United States House of Representatives strebt eine radikale Reform der amerikanischen Unternehmensbesteuerung an. An die Stelle einer Besteuerung von Bilanzgewinnen, die international anhand der traditionellen Kategorien Quellenstaat und Ansässigkeitsstaat aufgeteilt werden, soll eine Cash-Flow-Steuer treten, die hinsichtlich der internationalen Abgrenzung des Steuerzugriffs dem Vorbild der Mehrwertsteuer folgt. Ein Kernelement des Entwurfs ist daher ein steuerlicher Grenzausgleich (Border Tax Adjustment), der Importe auf Bruttobasis besteuert, Exporte hingegen bei unverminderter Gewährung eines Abzugs für lokale Produktionskosten steuerfrei stellt. Mit der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten hat der Vorschlag nunmehr eine echte Umsetzungschance. Während die Debatte um die sogenannte Destination-Based Cash-Flow Tax (DBCFT) zurzeit vor allem auf die Konsequenzen für die amerikanische Ökonomie fokussiert, stellt sich aus europäischer Sicht die drängende Frage, welche Folgen die DBCFT-Einführung für europäische Unternehmen, Steuereinnahmen und Produktionsstandorte bzw. Arbeitsplätze hätte.  » weiterlesen