Die Neufassung § 50i EStG oder: Zurück auf Start

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Kaum eine Vorschrift des deutschen Steuerrechts wurde in den letzten Jahren so intensiv diskutiert und kritisiert wie § 50i EStG. Vor allem der weit überschließende Wortlaut des Absatzes 2 führte dazu, dass geplante Umwandlungen oder Nachfolgeregelungen bei Familienunternehmen mit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft als Obergesellschaft seit 2014 nicht mehr umgesetzt wurden. » weiterlesen

Neue Dokumentationspflichten in der Warteschleife

WP/StB/FB IStR Benno Lange, Partner bei der DHPG, Gummersbach

WP/StB/FB IStR Benno Lange, Partner bei der DHPG, Gummersbach

Das erste Anti-BEPS-Gesetz geht in die Verlängerung. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23.09.2016 umfangreiche Ergänzungen zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen angeregt (vgl. DB1217140). Da sich nun der Bundestag mit den Vorschlägen befasst, werden wohl auch die neuen bzw. geänderten Dokumentationsvorschriften für international tätige Unternehmensgruppen frühestens im Dezember in Kraft treten. Wesentliche Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind insoweit allerdings nicht zu erwarten (zum RefE vgl. Schreiber, DB 2016 S. 1456 sowie Bartelt/Geberth/Heggmair, DB 2016 S. 1335). Wie stark die Unternehmen von den Neuerungen betroffen sind, hängt wesentlich von deren Größe ab. » weiterlesen

Konzernname oder Marke? Das ist die (Verrechnungs-)Preisfrage

WP/StB/FB IStR Benno Lange, Partner bei der DHPG, Gummersbach

WP/StB/FB IStR Benno Lange, Partner bei der DHPG, Gummers- bach

Für international tätige Unternehmensgruppen gehört die Angemessenheit konzerninterner Verrechnungspreise regelmäßig zu den am intensivsten diskutierten Themen in steuerlichen Betriebsprüfungen. Die Schwerpunkte dieser Diskussionen haben sich in den letzten Jahren deutlich verschoben: weg von den Preisen für klassische Warenlieferungen und Dienstleistungen hin zur Verrechnung von immateriellen Wirtschaftsgütern. Dabei hat die Regelungsdichte für die Verrechnung solcher Wirtschaftsgüter dem Grunde und der Höhe nach in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Mitten in diese vielschichtige Diskussion fällt nun eine Entscheidung des BFH, der sich mit einem speziellen Aspekt in der Verrechnung immaterieller Wirtschaftsgüter zu beschäftigen hatte: Der unentgeltlichen Nutzung des Konzernnamens durch (ausländische) Tochtergesellschaften (BFH vom 21.01.2016 –
I R 22/14, DB 2016 S. 1169). » weiterlesen

Der Brexit als Besteuerungstatbestand in Deutschland

StB Dr. Jan Bron, LL.M.oec., Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt/M.

StB Dr. Jan Bron, LL.M.oec., Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt/M.

Wenn am 23. Juni 2016 Großbritannien über den Austritt aus der EU (Brexit) abstimmt, handelt es sich nicht nur um ein politisches Thema in Großbritannien. Vielmehr wäre von einem Brexit nahezu jeder Lebenssachverhalt betroffen, welcher auch nur einen irgendwie gearteten Konnex zu Großbritannien aufweist. » weiterlesen

Nichtanwendungserlass: BMF lehnt eine Sperrwirkung des abkommensrechtlichen „dealing at arm’s length“-Grundsatzes gegenüber § 1 AStG ab

RA Dr. Jan Dominik, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

RA Dr. Jan Dominik, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Ein aktueller Brennpunkt des Internationalen Steuerrechts ist die neuere Rechtsprechung des BFH zur Einkünftekorrektur bei verbundenen Unternehmen. Für Fälle einer grenzüberschreitenden Darlehensvergabe zwischen verbundenen Unternehmen hat der BFH entschieden, dass eine vom Darlehensgeber vorgenommene Teilwertabschreibung nicht nach § 1 AStG korrigiert wird, soweit ein fremdüblicher Darlehenszins vorliegt. Zur Begründung führte der BFH an, dass der abkommensrechtliche „dealing at arm’s length“-Grundsatz insoweit eine Sperrwirkung entfaltet. Die Finanzverwaltung reagierte auf die entsprechenden Urteile am 30.03.2016 mit einem Nichtanwendungserlass (BMF vom 30.03.2016, DB 2016 S. 801): Sie wendet die Urteile über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht an. Selbstverständlich können sich Steuerpflichtige in „offenen“ Fällen weiterhin auf die Rechtsprechung des BFH berufen. » weiterlesen

Neues zur Hinzurechnungsbesteuerung?

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Der EuGH hat in der Rechtssache Cadbury Schweppes (EuGH vom 12.09.2006 – Rs. C-196/04, DB 2006 S. 2045 m. Anm. Wassermeyer) entschieden, dass eine Hinzurechnungsbesteuerung dann gegen die in Art. 49 und 54 AEUV verankerte Niederlassungsfreiheit verstößt, wenn sich die Regelungen nicht nur auf die Erfassung von rein künstlichen Gestaltungen beschränken. Von einer Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung ist daher abzusehen, wenn die beherrschte Gesellschaft in ihrem Ansässigkeitsstaat einer „wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ nachgeht. Diese Rechtsprechung hat der deutsche Gesetzgeber in § 8 Abs. 2 AStG n.F. umgesetzt, wonach dem Steuerpflichtigen der Gegenbeweis einer „tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ eröffnet wird. Fraglich war bisher, welche Anforderungen an diesen Gegenbeweis zu stellen sind. Das FG Münster hat nunmehr erstmals zu den Anforderungen an den Gegenbeweis Stellung bezogen (FG Münster vom 20.11.2015 – 10 K 1410/12 F). » weiterlesen

Steuerfalle bei Drittstaatsverschmelzungen: Entwarnung durch die KStR 2015?

StB Dr. Thomas Loose, Senior Manager, PwC Düsseldorf

StB Dr. Thomas Loose, Director, PwC Düsseldorf

Wie im Blog-Beitrag vom 13.11.2013 berichtet, führen Drittstaatsverschmelzungen auf Ebene des inländischen Anteilseigners zu einer „Steuerfalle“. Denn die Finanzverwaltung vertritt in der jüngeren Vergangenheit in vielen Praxisfällen die Ansicht, dass eine Drittstaatsverschmelzung bei dem übertragenden Rechtsträger in Ermangelung der Anwendbarkeit der Vorschrift des § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG als liquidationsähnlicher Vorgang zu werten sei. Demnach greife eine Sachausschüttung des gesamten Vermögens auf die inländische Anteilseignerebene in Kombination mit einer Einlage in den übernehmenden Rechtsträger. Diese Sachausschüttung soll nach dem Korrespondenzprinzip (§ 8b Abs. 1 Satz 2 KStG) eine volle Besteuerung der stillen Reserven auslösen; für Gewerbesteuerzwecke erfolgt hingegen bei Erfüllen der Voraussetzungen des § 9 Nr. 7 GewStG eine Kürzung. Dass § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG nicht anwendbar ist, wenn keine beschränkte Steuerpflicht des übertragenden Rechtsträgers im Inland vorliegt, war sogar Gegenstand einer Bund-Länder-Abstimmung. » weiterlesen

Entstrickungsbesteuerung bei Überführung von Wirtschaftsgütern ins Ausland: EuGH bestätigt Vereinbarkeit mit Unionsrecht

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

RA/StB Dr. Katharina Hemmen, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Im Zusammenhang mit der deutschen Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung wird aktuell vor allem über den Anwendungsbereich von § 50i EStG diskutiert. Während insofern weiterhin Unsicherheit besteht, hat der EuGH in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der deutschen Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG kürzlich Klarheit geschaffen. In seinem Urteil vom 21.05.2015 in der Rechtssache Verder LabTec GmbH & Co. KG ./. FA Hilden (Rs. C-657/13, DB0696766; vgl. hierzu auch Müller, DB0697811) hat er die Vereinbarkeit der Besteuerung bei der Überführung von Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte mit Unionsrecht bestätigt. » weiterlesen