Die Transparenz des Internets endet an der Landesgrenze. Dieser Befund lässt sich jedenfalls im Steuerrecht treffen. Ein interessantes Beispiel hierfür ist eine kürzlich vom Niedersächsischen FG entschiedene Klage gegen ein Sammelauskunftsersuchen.
Das Auskunftsersuchen betraf eine Internetplattform, über die verschiedene Anbieter aus Deutschland Waren verkauften. Das Finanzamt verlangte von einer deutschen Gesellschaft Angaben darüber, welche Nutzer mit Wohn- oder Geschäftssitz in Niedersachsen im streitigen Zeitraum 2007–2009 für mehr als 17.500 € pro Jahr Verkäufe über diese Plattform getätigt hatten. Zu den einzelnen Nutzern wurden u. a. Name, Vorname und Geburtsdatum abgefragt, bei Gesellschaften zusätzlich Name, Vorname und das Geburtsdatum der Gesellschafter, darüber hinaus Telefon- und E-Mail-Adressen, Bankverbindungen sowie Kreditkartennummern und Einzelaufstellungen der Verkäufe. Das Finanzamt begründete das Verlangen damit, es sei festgestellt worden, Nutzer von Internetplattformen, auf denen Wirtschaftsgüter unter Pseudonym verkauft werden könnten, würden die Verkäufe nicht immer ordnungsgemäß steuerlich deklarieren. » weiterlesen