Im Vorgriff auf eine geplante Herstellung oder Anschaffung von Anlagegütern innerhalb der folgenden drei Jahren können Unternehmer, Freiberufler, Personen- sowie und Kapitalgesellschaften bereits vorab einen Investitionsabzugsbetrag steuermindernd abziehen, indem sie 40% der voraussichtlichen Aufwendungen in ihrer Gewinnermittlung berücksichtigen. Die Summe darf je Betrieb 200.000 € betragen, wenn der Selbstständige den geplanten Erwerb dem Finanzamt seiner Funktion nach benennt. Zu dieser Vergünstigung für die mittelständische Wirtschaft, die durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 die beliebte Ansparrücklage abgelöst hatte, hat jetzt das FG Niedersachsen in zwei Fällen gegen die Ansicht der Finanzverwaltung und zugunsten von Unternehmern entschieden. » weiterlesen