BFH zum Vorsteuerabzug bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft: Der XI. Senat auf Abwegen

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Associated Partner bei POELLATH, Berlin

Mit Urteil vom 16.12.2020 (XI R 13/19, DB 2021 S. 1046) hat der BFH über den Vorsteuerabzug einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für bestimmte, von ihr für Rechnung der von ihr verwalteten Immobilien-Sondervermögen beauftragte Eingangsleistungen entschieden. Danach kann die KVG keinen Vorsteuerabzug für Leistungsbezüge, deren Kosten in den Preis der steuerfreien Verwaltungsleistung an die Anleger eingehen, geltend machen. » weiterlesen

Tax Compliance Praxis Investmentfonds – Der Blick auf die Teilfreistellungsquote über die Laufzeit eines ausländischen Aktienfonds nach dem InvStG

StB/Tax Advisor André Fest ist Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Seit dem Veranlagungszeitraum 2018 gilt das Investmentsteuergesetz in seiner aktuellen Fassung (InvStG). Die Regelungen haben Vorrang gegenüber den allgemeinen steuerlichen Regelungen. Die Besteuerung auf Anlegerebene regeln die §§ 16 ff. InvStG. Als Grundsatz gilt, dass sämtliche Investmenterträge, die ein Anleger eines Investmentfonds bezieht, steuerpflichtig sind. Hierunter fallen Ausschüttungen jeglicher Art, Vorabpauschalen und Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen. Qualifiziert der Investmentfonds als Aktien-, Misch-, Immobilien- oder Auslands-Immobilienfonds, greift die begünstigende Teilfreistellung. Sie gilt für alle Investmenterträge. Die Höhe der jeweiligen Teilfreistellungsquote bemisst sich nach dem zuvor bestimmten Fondstyp und der konkreten Anlegerklasse (§ 20 InvStG). » weiterlesen

Die geplante Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und deren Auswirkung auf ausländische Investmentfonds gemäß InvStG

StB/Tax Advisor André Fest ist Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Am 10.12.2019 hat das BMF den lange erwarteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) zur Stellungnahme an die Verbände versandt. Das Bundeskabinett sollte sich bereits am 18.12.2019 in seiner 79. Sitzung mit dem Referentenentwurf befassen. Hierzu ist es im Ergebnis nicht gekommen. Es ist davon auszugehen, dass dies zeitnah zu Beginn des kommenden Jahres nachgeholt wird. Grund ist, dass die Regelungen der geplanten Hinzurechnungsbesteuerung gemäß ATADUmsG bereits für Wirtschaftsjahre von Zwischengesellschaften gelten sollen, die nach dem 31.12.2019 beginnen. » weiterlesen

Verwaltung von Immobilienfonds – Leistungen des Asset Managers bald umsatzsteuerfrei?

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Verwaltung von Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes ist in Deutschland von der Umsatzsteuerpflicht befreit (§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG). Damit sollen Fondsanleger nicht gegenüber Direktanlegern steuerlich benachteiligt werden, die ihre Investitionen ohne eine Vermögensverwaltung durch zwischengeschaltete Investmentgesellschaften tätigen.
Die Steuerbefreiung ist nun jedoch Gegenstand eines laufenden EuGH-Verfahrens („Fiscale Eenheid X N.V. c.s.“; Rs. C-595/13). Die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 20.05.2015 haben Brisanz, wie bereits Bujotzek kürzlich an dieser Stelle im Zusammenhang mit dem Begriff des „Investmentfonds“ darlegt (Bujotzek, DB0991106). Auch der Begriff der „Verwaltung“ erfährt aber – sollte der EuGH der Generalanwältin Kokott folgen – ein neues, erweitertes Verständnis. » weiterlesen

AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz im zweiten Anlauf verabschiedet

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Das AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (AIFM-StAnpG) ist Ende des vergangenen Jahres im zweiten Anlauf verabschiedet und am 24.12.2013 in Kraft getreten. Es entspricht im Wesentlichen dem in der vergangenen Legislaturperiode gescheiteren Entwurf eines AIFM-StAnpG.

Das AIFM-StAnpG ist das steuerliche Begleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Sein Kernstück sind Änderungen im Investmentsteuergesetz (InvStG). » weiterlesen

AIFM-Steueranpassungsgesetz: Eine Hängepartie

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

RA Dr. Peter Bujotzek, LL.M., P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Seit dem 22. 7. 2013 gilt für Fonds und ihre Manager das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Das vom Bundestag am 16. 5. 2013 beschlossene steuerliche Begleitgesetz, das AIFM-Steueranpassungsgesetz (AIFM-StAnpG), ist dagegen nicht rechtzeitig in Kraft getreten, nachdem der Vermittlungsausschuss die Verhandlungen am 26. 6. 2013 vertagt hatte. Derzeit ist offen, ob das AIFM-StAnpG noch vor der Bundestagswahl im September 2013 verabschiedet wird.

Diese Hängepartie führt zu einer erheblichen Verunsicherung bei Fondsmanagern und Investoren. Hinzu kommt, dass mit der Ablösung des Investmentgesetzes (InvG) durch das KAGB die Grundlage für eine Anwendung der bisherigen steuerlichen Regeln des Investmentsteuergesetzes (InvStG) entfallen ist, da das InvStG seinen Anwendungsbereich vom InvG ableitet. Diese Lücke soll ein kürzlich veröffentlichtes BMF-Schreiben vom  18. 7. 2013 (IV C 1 – S 1980-1/12/10011/IV D 3 – S 7160-h/12/10001 [2013/0657879],  DB 2013 S. 1637) provisorisch schließen. Es sieht vor, dass das bisherige InvStG bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung weiterhin auf Fonds anzuwenden ist, die nach dem (aufgehobenen) InvG „Investmentvermögen“ darstellen. » weiterlesen