Neben Venture Capital Fonds und Corporate Venture Capital-Gebern investieren insbesondere auch vermögende Privatleute – sog. Business Angels – in innovative und erfolgversprechende Start-Ups. Aus steuerlichen Gründen beteiligen sich Business Angels dabei in der Regel nicht unmittelbar an dem Start-Up, sondern schalten ein Akquisitionsvehikel in der Rechtsform einer Körperschaft (HoldCo) zwischen, welches seinerseits unmittelbar an dem regelmäßig in der Rechtsform einer GmbH betriebenem Start-Up beteiligt ist. Der Diskussionsentwurf des BMF zur Investmentsteuerreform vom 21.07.2015 (DB0990831) beinhaltet jedoch einige körperschaftsteuerliche Änderungsvorschläge, welche unmittelbare steuerliche Auswirkungen auf diese gängige und schlichte Akquisitionsstruktur von Business Angels haben. » weiterlesen
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Pauschalbesteuerung von ausländischen Fonds: Finanzverwaltung veröffentlicht Anwendungsschreiben
Im Zuge der Einführung des Investmentsteuergesetzes hat der Gesetzgeber mit § 6 InvStG am 15.12.2003 eine Regelung zur fiktiven Feststellung der Einkünfte aus Beteiligungen an ausländischen Investmentfonds geschaffen. Dies gilt für alle Fälle, in denen der Fonds nicht die tatsächlichen Einkünfte des Anlegers im Bundesanzeiger veröffentlicht. » weiterlesen