Aktuelle Fragen des Investmentsteuergesetzes und der Hinzurechnungsbesteuerung bei Private Equity Fonds

RA Dr. André Blischke, P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Im Rahmen des von der P+P Training GmbH ausgerichteten „Munich Private Equity Training“, das vom 15. bis zum 19.06.2020 als Online-Veranstaltung stattgefunden hat (eMUPET), stand u.a. eine Auswahl aktueller Fragen des Investmentsteuergesetzes (InvStG) und der Hinzurechnungsbesteuerung bei Private Equity (PE) Fonds auf dem Programm. Auf die wesentlichen und für die Beratungspraxis bedeutsamen Aspekte, die der Verfasser zusammen mit Dr. Alexander Mann (Mitglied der hessischen Finanzverwaltung), Dr. Peter Bujotzek und Ronald Buge (beide P+P Pöllath + Partners) besprochen hat, wird nachfolgend näher eingegangen. » weiterlesen

Investmentsteuerreform – ganz so einfach wird’s wohl nicht!

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Investmentsteuerreform wirft ihre Schatten voraus: Am 01.01.2018 wird sie in Kraft treten. Man kann sie mit Fug und Recht als die tiefgreifendste Reform der Investmentbesteuerung seit langem bezeichnen. Führt sie doch ein vollkommen neues Besteuerungssystem für Investmentfonds und ihre Anleger ein.

Die Finanzverwaltung war mit dem bisherigen Investmentsteuerrecht schon seit langem unzufrieden. Zu kompliziert sei es, zu missbrauchsanfällig. Und auch europarechtlich bestanden Bedenken. Es sollte deshalb ein neues, einfacheres – und damit auch weniger missbrauchsanfälliges – und nicht zuletzt auch europarechtskonformes Investmentsteuerrecht geschaffen werden. » weiterlesen

Mögliche Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz: Wie werden die stillen Reserven behandelt?

RA Dr. Jan Dominik, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

RA Dr. Jan Dominik, Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Die Bundesregierung hat angekündigt, Ende Juni 2015 einen Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung vorzulegen und in diesem Zusammenhang die künftige steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz zu regeln (BR-Drucks. 121/15 S. 37). Eine der zentralen Fragen für die Beratungspraxis im Hinblick auf eine mögliche Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz ist, in welchem Umfang die stillen Reserven in den betroffenen Anteilen erfasst werden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dürften die Steuerpflichtigen unter Verweis auf verfassungsrechtliche Grundsätze des Vertrauensschutzes eine Freistellung der bis zur Gesetzesänderung entstandenen stillen Reserven fordern. » weiterlesen