Die Investmentsteuerreform wirft ihre Schatten voraus: Am 01.01.2018 wird sie in Kraft treten. Man kann sie mit Fug und Recht als die tiefgreifendste Reform der Investmentbesteuerung seit langem bezeichnen. Führt sie doch ein vollkommen neues Besteuerungssystem für Investmentfonds und ihre Anleger ein.
Die Finanzverwaltung war mit dem bisherigen Investmentsteuerrecht schon seit langem unzufrieden. Zu kompliziert sei es, zu missbrauchsanfällig. Und auch europarechtlich bestanden Bedenken. Es sollte deshalb ein neues, einfacheres – und damit auch weniger missbrauchsanfälliges – und nicht zuletzt auch europarechtskonformes Investmentsteuerrecht geschaffen werden. » weiterlesen