Investmentsteuerreform – ganz so einfach wird’s wohl nicht!

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Investmentsteuerreform wirft ihre Schatten voraus: Am 01.01.2018 wird sie in Kraft treten. Man kann sie mit Fug und Recht als die tiefgreifendste Reform der Investmentbesteuerung seit langem bezeichnen. Führt sie doch ein vollkommen neues Besteuerungssystem für Investmentfonds und ihre Anleger ein.

Die Finanzverwaltung war mit dem bisherigen Investmentsteuerrecht schon seit langem unzufrieden. Zu kompliziert sei es, zu missbrauchsanfällig. Und auch europarechtlich bestanden Bedenken. Es sollte deshalb ein neues, einfacheres – und damit auch weniger missbrauchsanfälliges – und nicht zuletzt auch europarechtskonformes Investmentsteuerrecht geschaffen werden. » weiterlesen

Umsatzsteuer auf Management Fee – Wann reagiert der Gesetzgeber endlich?

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Das derzeit wohl wichtigste Gesetzgebungsverfahren im steuerlichen Bereich dürfte die Investmentsteuerreform sein. Hier gibt es durchaus positive Nachrichten. Die nach den derzeit vorliegenden Entwürfen vorgesehene pauschale Besteuerung ist möglicherweise doch praxistauglicher als zunächst befürchtet. Ein wichtiges Streitthema – die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz – ist vom Tisch. Ein eher wenig beachtetes Thema ist hingegen die Frage der Umsatzbesteuerung – genauer: die Steuerbefreiung – der Verwaltung von Investmentvermögen, der sog. Management Fee. Historisch galt diese nur für Investmentvermögen nach dem seit 2013 aufgehobenen Investmentgesetz, also im Wesentlichen für offene Fonds. » weiterlesen

Investmentsteuerreform: Auswirkungen des BMF-Entwurfs auf Venture Capital-Strukturen von Business Angels

RA Francis B. El Mourabit, LL.M., Assistant Manager, KPMG AG, Köln

RA Francis B. El Mourabit, LL.M., Assistant Manager, KPMG AG, Köln

Neben Venture Capital Fonds und Corporate Venture Capital-Gebern investieren insbesondere auch vermögende Privatleute – sog. Business Angels – in innovative und erfolgversprechende Start-Ups. Aus steuerlichen Gründen beteiligen sich Business Angels dabei in der Regel nicht unmittelbar an dem Start-Up, sondern schalten ein Akquisitionsvehikel in der Rechtsform einer Körperschaft (HoldCo) zwischen, welches seinerseits unmittelbar an dem regelmäßig in der Rechtsform einer GmbH betriebenem Start-Up beteiligt ist. Der Diskussionsentwurf des BMF zur Investmentsteuerreform vom 21.07.2015 (DB0990831) beinhaltet jedoch einige körperschaftsteuerliche Änderungsvorschläge, welche unmittelbare steuerliche Auswirkungen auf diese gängige und schlichte Akquisitionsstruktur von Business Angels haben. » weiterlesen