Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Ist-Versteuerers

StB Dipl.-Fw. (FH) Sarah Francke, Möhrle Happ Luther, Hamburg

Das Recht eines Unternehmers auf Vorsteuerabzug ist ein fundamentaler Grundsatz und integraler Bestandteil des durch das Unionsrecht geschaffenen gemeinsamen Mehrwertsteuersystems. Der EuGH hatte im Rahmen eines vom FG Hamburg eingereichten Vorabentscheidungsersuchens über den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistungen durch einen Ist-Versteuerer zu entscheiden. Das FG Hamburg hatte Zweifel, ob die aktuelle Regelung des deutschen Umsatzsteuerrechts im Einklang mit der unionsrechtlichen Vorgabe steht. Im Ergebnis hat der EuGH diese Zweifel bestätigt und der nationalen Regelung eine Absage erteilt. » weiterlesen