Vereinbarung der Verlustübernahmeverpflichtung bei einer Organschaft mit einer GmbH

WP StB Dr. Martin Lenz ist Partner und Leiter National Tax bei KPMG AG, Frankfurt/M.

Die ertragsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzt gemäß § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG die Vereinbarung einer Verlustübernahmeverpflichtung entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG voraus. Eine wirksame Vereinbarung kann nach Auffassung der Finanzverwaltung entweder durch einen allgemeinen Verweis auf die Geltung des § 302 AktG oder durch Wiedergabe des Wortlauts dieser Vorschrift geschlossen werden.

In dem Steuerboard-Beitrag vom 12. 7. 2010 hatte Prinz bereits die formalen Anerkennungshürden für eine ertragsteuerliche Organschaft vorgestellt. Im Folgenden sollen aktuelle Aspekte, insbesondere im Hinblick auf einen zwischenzeitlich ergangenen Beschluss zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) des BFH, aufgezeigt werden. » weiterlesen

Rückwirkende Verschärfung der Stille Reserven-Klausel des § 8c KStG durch das Jahressteuergesetz 2010?

RA/FAStR/StB Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Ein unmittelbarer oder mittelbarer Erwerb von mehr als 25% bzw. mehr als 50% der Anteile oder Stimmrechte an einer Kapitalgesellschaft durch einen Erwerber führt im Grundsatz zu einem (steuerlichen) Untergang nicht genutzter Verluste oder eines Zinsvortrags der Gesellschaft (§ 8c Abs. 1 Satz 1 oder 2, § 8a Abs. 1 Satz 3 KStG). Der Kauf einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder die Anteilsübertragung im Rahmen einer Umstrukturierung kann somit zu einem erheblichen Steuerschaden der Gesellschaft führen (schädlicher Beteiligungserwerb). Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei zahlreichen Unternehmen in Folge der zurückliegenden Wirtschaftskrise Verlustvorträge bestehen, kommt der Vorschrift bei der steuerlichen Strukturierung einer Unternehmensakquisition oder -umstrukturierung erfahrungsgemäß zentrale Bedeutung zu. Dabei kann Ansatz für eine „richtige“ Strukturierung die Nutzung der Stille Reserven-Klausel des § 8c KStG sein (§ 8c Abs. 1 Satz 6 – 8 KStG). » weiterlesen

Sind DBA-Verständigungsvereinbarungen unmittelbar gegenüber dem Steuerpflichtigen durchsetzbar?

RA StB Wolfgang Tischbirek LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Frankfurt/M.

Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge. Als solche müssen sie laut Grundgesetz durch Parlamentsbeschluss in deutsches innerstaatliches Recht transformiert werden, um gegenüber Steuerpflichtigen und Gerichten Bindungswirkung zu entfalten. Moderne DBA, die in ihrer Struktur heute ganz überwiegend dem Musterabkommen der OECD nachgebildet werden, sehen zur Streitbeilegung im Einzelfall, aber auch generell zur Beseitigung von Auslegungs- und Anwendungsproblemen Verfahren vor, in denen sich die Finanzverwaltungen der beiden Vertragsstaaten auf Lösungen im Sinne der Zielsetzung des DBA verständigen. Zielsetzung eines DBA ist die Vermeidung der (juristischen) Doppelbesteuerung, aus der Sicht der Verwaltung sicher auch die Vermeidung der Nichtbesteuerung, d.h. der Entstehung „weißer“ Einkünfte. » weiterlesen

Jahressteuergesetz 2010: Teilabzugsverbot auch bei fehlenden Beteiligungseinkünften

WP StB Dr. Martin Lenz ist Leiter National Tax und Partner bei KPMG AG, Frankfurt/M.

Das Halbeinkünfteverfahren (nunmehr Teileinkünfteverfahren) des § 3 Nr. 40 EStG stellt Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zur Hälfte bzw. zu 40% steuerfrei. Korrespondierend dazu dürfen gemäß § 3c Abs. 2 EStG mit diesen Einnahmen unmittelbar oder mittelbar zusammenhängende Aufwendungen nur zur Hälfte bzw. zu 60% abgezogen werden. Der BFH hat mit Urteil vom 25. 6. 2009 jedoch entschieden, dass Erwerbsaufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ungeachtet des Halb- bzw. Teilabzugsverbots in vollem Umfang abziehbar sind, wenn der Steuerpflichtige während der Dauer seiner Beteiligung an der Kapitalgesellschaft tatsächlich keine (steuerfreien) Einnahmen erzielt hat. » weiterlesen

Lex MM im Jahressteuergesetz 2010

Das Jahressteuergesetz 2010 sieht im Internationalen Steuerrecht zwei Gesetzesänderungen vor, die als „Lex Malta“ und „Lex Mikrochirurgie“, kurz „Lex M&M“, bezeichnet werden könnten. Es geht dabei in beiden Fällen um die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung, wonach das Einkommen einer von Inländern beherrschten, niedrigbesteuerten, ausländischen Kapitalgesellschaft dann direkt ihren inländischen Gesellschaftern zugerechnet wird, wenn die ausländische Gesellschaft keine aktive Tätigkeit ausübt. Den Anwendungsbereich für diesen direkten Zugriff auf ausländisches Steuersubstrat hat der Gesetzgeber aus Furcht vor Umgehungen allerdings deutlich zu weit gezogen, sodass diese Besteuerung auch Sachverhalte mit höchst aktiver Tätigkeit und in einer abgewandelten Form auch Betriebstätten treffen kann. » weiterlesen