Auch an dieser Stelle sind wiederholt die Regelungen über den Untergang von Verlustvorträgen bei Körperschaften gegeißelt worden. Der Fairness halber ist jedoch zu erwähnen, dass auch Anzeichen gesetzgeberischer Vernunft zu erkennen sind. Dem maßgeblichen § 8c KStG wurde Ende 2009 durch das sog. „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ neben einer in der Praxis nur sehr begrenzt tauglichen Konzernklausel auch ein „Stiller-Reserven-Escape“ hinzugefügt. Vereinfacht ausgedrückt gehen Verlustvorträge einer Körperschaft trotz schädlicher Anteilsübertragung nicht unter, soweit die übertragene Körperschaft in ihrem Vermögen über stille Reserven verfügt. » weiterlesen