Zum Jahreswechsel ist ein umfänglich geändertes Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft getreten. Zuvor hatte der Bundesrat am 18.12.2020 dem vom Bundestag verabschiedeten Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt. Buchstäblich auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens wurden in dieses auch die weitreichenden Änderungen des Gemeinnützigkeitsrechts aufgenommen. Nachfolgend werden einige Schlaglichter auf das neue Gemeinnützigkeitsrecht geworfen und die veränderten Rahmenbedingungen dargestellt. » weiterlesen
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Verlustbeschränkung des § 20 Abs. 6 EStG verärgert Anleger!
Im Zuge des „JStG 2020“ wurde die Regelung zur zeitlich gestreckten Verlustnutzung des § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG zwar zugunsten der Steuerpflichtigen geändert, allerdings kann dies die (berechtigte) Verärgerung der Anleger über die Regelung nicht reduzieren. Denn die bereits durch das „JStG 2019“ eingefügte Regelung der „zeitlichen gestreckten Verlustnutzung“ bleibt im Wesentlichen – trotz der geäußerten Kritik und geforderten Aufhebung der Regelung – bestehen, erhöht wurde lediglich der jährliche Betrag für die Verlustverrechnung von 10.000 € auf 20.000 €. Darüber hinaus wurde § 32b Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG zuungunsten der Steuerpflichten angepasst. » weiterlesen
Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes durch das JStG 2020
Der Entwurf des JStG 2020 enthält Anpassungen an EU-Recht, an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH). Diese Vorgaben werden in zahlreichen Neuregelungen und Anpassungen sowohl im Rahmen des Einkommen- und des Umsatzsteuergesetzes als auch auf dem Gebiet des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sowie weiterer Steuerrechtsgebiete umgesetzt. Im Folgenden werden die einzelnen Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes sowie ihre Bedeutung für die Praxis dargestellt. » weiterlesen