Seit über zwei Jahren sorgt die Auffassung der Finanzverwaltung zur Besteuerung der sogenannten „Registerfälle“ für erhebliche Kritik und stellt die betroffenen Unternehmen in der Praxis vor erhebliche Herausforderungen. Mit dem am 16.12.2022 beschlossenen Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) hat der Gesetzgeber die Besteuerung der Registerfälle neu geregelt. Erfreulich ist dabei, dass die Besteuerung der Registerfälle zwischen fremden Dritten faktisch vollständig abgeschafft wird. Mit Wirkung ab dem 01.01.2022 verbleibt es zwar noch bei der Besteuerung, wenn entsprechende Einkünfte in einer von (derzeit) zwölf „Steueroasen“ erzielt werden. In der Praxis werden Lizenzbeziehungen über diese Staaten aber regelmäßig ohnehin nicht abgewickelt, so dass hier nur noch ein geringer Anwendungsbereich verbleiben sollte. Allerdings bleibt es bei der bisherigen (auch rückwirkenden) Besteuerung von Registerfällen zwischen nahestehenden Personen. Für Fälle ab dem 01.01.2023 entfällt die Besteuerung in diesen Fällen allerdings „automatisch“, wenn ein Anspruch auf eine Steuerbefreiung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Werden die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung hingegen nicht erfüllt, bleibt es auch künftig bei der bisherigen Besteuerung. Im Ergebnis werden daher die Gerichte über die Rechtmäßigkeit dieser Besteuerung entscheiden müssen. » weiterlesen
Schlagwort-Archive: Jahressteuergesetz 2022
JStG 2022: Doch keine gesetzliche Rücknahme der aktuellen BFH-Rechtsprechung zu § 6 Abs. 5 EStG
Der BFH hatte in drei Entscheidungen mit Urteilen vom 15.07.2021 (IV R 36/18, vgl. dazu Duplois, HB Steuerboard vom 11.11.2021) und 18.08.2021 (XI R 43/20; Parallelentscheidung desselben Datums – XI R 20/19) zu den Sperrfristen des § 6 Abs. 5 Satz 4 und 6 EStG grundsätzlich zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, indem deren Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt wurde. Der Bundesrat schlug allerdings im Rahmen seiner Stellungnahme zum Entwurf des JStG 2022 vor, dieser Rechtsprechung entgegenzutreten und die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung durch Anpassung des § 6 Abs. 5 EStG gesetzlich festzuschreiben. Der Bundestag hat das JStG 2022 am 02.12.2022 allerdings ohne Anpassungen in § 6 Abs. 5 EStG angenommen, sodass die aus Sicht der Steuerpflichtigen erfreuliche Rechtsprechung des BFH weiterhin Anwendung findet. » weiterlesen
JStG 2022: Änderungen zum Arbeitszimmer und Homeoffice kommen – jedoch ohne Verschlechterungen!
Am 02.12.2022 hat der Bundestag dem JStG 2022 in 2./3. Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zugestimmt. Erfreulich sind die Anpassungen der geplanten Änderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer und dem Homeoffice. Diese ersparen der Praxis zahlreiche Anwendungsfragen. Besonders erfreulich sind die Änderungen für Steuerpflichtige, denen außerhalb der eigenen Wohnung ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Denn diese können weiterhin ihre Aufwendungen steuerlich geltend machen. » weiterlesen
JStG 2022: Änderungen bei Berücksichtigung von Aufwendungen für Arbeitszimmer und Homeoffice geplant
Nachdem das BMF im Juli den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vorgelegt hat, liegt nun der Regierungsentwurf des JStG 2022 vor (vgl. BT-Drucks. 457/22). Dieser sieht erstmals gesetzliche Änderungen vor, welche den Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer betreffen und in einigen Fällen die Abzugsmöglichkeiten verschärfen würden. Zudem sieht der Entwurf eine Entfristung der sog. „Homeoffice-Pauschale“ und Erhöhung der derzeitigen Höchstgrenze von 600 € auf 1.000 € vor. Damit werden die Änderungen für alle Steuerpflichtigen relevant, die ihre berufliche oder betriebliche Tätigkeit auch zuhause ausüben. » weiterlesen