Geplante Änderung des ErbStG: Konzerninterne Finanzierungsstruktur überprüfen

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Der Vermittlungsausschuss hat am 12. 12. 2012 u. a. eine Beschlussempfehlung zum JStG 2013 beschlossen (BT-Drucks. 17/11844). Der Vorschlag des Ausschusses sieht u. a. eine Änderung des ErbStG vor. Ziel ist, die Möglichkeit der Nutzung einer sog. Cash-GmbH zur schenkung- bzw. erbschaftsteuerbegünstigten Übertragung von (Privat‑)Vermögen auszuschließen (vgl. dazu Renger, DB0483266 und von Freeden, DB0483374). Da der Gesetzentwurf auch eine politisch umstrittene Regelung zur Gleichstellung eingetragener Lebensgemeinschaften umfasst, ist aus heutiger Sicht zwar offen, ob für das JStG 2013 in der „Vermittlungsausschuss-Fassung“ eine erforderliche Mehrheit im Bundestag zustande kommen wird. Nach meiner Einschätzung dürfte die geplante Änderung des ErbStG jedoch früher oder später vom Gesetzgeber umgesetzt werden. In diesem Fall sollten Familienkonzerne ihre interne Finanzierungsstruktur überprüfen, die Errichtung einer separaten Konzernfinanzierungsgesellschaft kann überlegenswert sein. Worum geht es? » weiterlesen

RETT-Blocker: Geblockt oder nicht? Alternativen?

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt

RA/StB Dipl.-Kfm. Sören Reckwardt, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Mit der Verschiebung des JStG 2013 in das neue Jahr stellt sich auch die Frage nach dem Schicksal der von den Ländern vorgeschlagenen Verschärfung des GrEStG zur Verhinderung von „RETT-Blockern“, also (bisher) zulässiger Strukturen, die einen grunderwerbsteuerfreien Share Deal ermöglichen. Trotz eines stetig steigenden GrESt-Aufkommens vermuteten einige Länder-Finanzministerien die Gefahr von „Missbrauch“ und „Steuerausfällen“. Obwohl der Bundestag auf Empfehlung seines Finanzausschusses das JStG 2013 ohne eine diesbzgl. Regelung auf den Weg brachte, übernahm der Bundesrat während des Gesetzgebungsverfahrens eine „Formulierungshilfe“ des BMF mit dem Entwurf eines neuen § 1 Abs. 3a GrEStG (inkl. Folgeänderungen im GrEStG). Dieser Entwurf ist auch in der „Beschlussempfehlung“ des Vermittlungsausschusses vom 12. 12. 2012. enthalten. » weiterlesen

Risiken und Nebenwirkungen der ErbSt-Verschärfung durch das JStG 2013 – Auch Familienunternehmen betroffen

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

RA/StB Dr. Stephan Viskorf, Partner bei P+P Pöllath + Partners, München

Der Bundesrat hat am 6. 7. 2012 in seiner Stellungnahme zum JStG 2013 verschiedene Verschärfungen des ErbStG vorgeschlagen (BR-Drucks. 302/12 [B], DB0483199; vgl. auch DB0483201). Die wohl bedeutendste Änderung betrifft den Ausschluss einer Gestaltungsmöglichkeit, welche als sog. „Cash-GmbH“ bekannt ist. Mit dieser Gestaltungsmöglichkeit können liquide Mittel in einer GmbH gebündelt und steuerfrei als Betriebsvermögen verschenkt werden. Möglich ist dies, da Betriebsvermögen z. B. in Form einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft steuerfrei übertragen werden kann, wenn das Vermögen der Kapitalgesellschaft zu nicht mehr als 10% aus Verwaltungsvermögen besteht. Bisher zählt Barvermögen („Zahlungsmittel, Sichteinlagen und Bankguthaben“) nicht zum schädlichen Verwaltungsvermögen. Dies wird sich in Zukunft ändern, wenn das Vermögen des Betriebs zu mehr als 10% aus Barvermögen besteht (§ 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Satz 2 ErbStG-E). In diesem Fall gehört das gesamte Barvermögen zum schädlichen Verwaltungsvermögen (Freigrenze). » weiterlesen