Besteuerung von Genussrechten als Instrument der Mitarbeiterbeteiligung

RA/StB Dr. Barbara Koch-Schulte, Partnerin, P+P Pöllath + Partners

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Der VI. Senat des BFH (zuständig für Lohnsteuer) hatte in seiner Entscheidung vom 17.6.2009 (VI R 69/06, DB0334965) bereits angedeutet, dass eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung durchaus insgesamt den Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit zugeordnet werden kann. Der VIII. Senat (zuständig für die Besteuerung von Kapitaleinkünften) scheint diese Auffassung nun zu teilen (Urteil vom 5.11.2013, VIII R 20/11, DB0648854). Einnahmen aus Mitarbeiterbeteiligungen unterliegen danach entweder der Besteuerung als Gehaltsbestandteil oder als Kapitalertrag. Eine Aufteilung der Erlöse für Zwecke der Besteuerung ist nach Auffassung des VIII. Senats nicht vorgesehen. » weiterlesen

Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen?

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher LL.M., Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

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Seit 2009 sind Werbungskosten im Bereich der Kapitaleinkünfte nicht mehr abzugsfähig. Jedenfalls für bestimmte Fälle stellt ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg dies nun aus verfassungsrechtlichen Gründen infrage.

Abzugsverbot für Werbungskosten im Bereich der Kapitaleinkünfte

Mit der Abgeltungsteuer 2009 wurde ein pauschaler Steuersatz i. H. von 25% für Kapitalerträge eingeführt. Aufgrund dieser (gemessen am Höchststeuersatz) moderaten steuerlichen Belastung hielt es der Gesetzgeber für gerechtfertigt, den Abzug von Werbungskosten im Bereich der Kapitaleinkünfte auszuschließen; es kann nur der Sparer-Pauschbetrag i. H. von 801 € (1.602 € für Ehegatten bei Zusammenveranlagung) geltend gemacht werden (§ 20 Abs. 9 EStG). Zur Vermeidung einer Übermaßbesteuerung kann jedoch auf Antrag eine sog. Günstigerprüfung durchgeführt werden. Die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte werden dann in die Einkommensermittlung nach § 2 EStG einbezogen und der tariflichen ESt unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren ESt führt (§ 32d Abs. 6 Satz 1 EStG). Es kommt dann statt des Abgeltungsteuertarifs der im Einzelfall anwendbare (niedrigere) progressive ESt-Tarif zur Anwendung. Nach bislang herrschendem Verständnis bleibt es allerdings auch im Rahmen dieser Günstigerprüfung bei dem in § 20 Abs. 9 EStG statuierten Abzugsverbot für Werbungskosten, und es kommt nur der Sparer-Pauschbetrag zum Ansatz. » weiterlesen

Bundesfinanzhof klärt Steuerfrage bei Dividenden aus Aktienfonds

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Durch den Systemwechsel bei der Besteuerung der Kapitaleinkünfte ab 2009 können Selbstständige einen Teil ihrer Gewinne und Dividenden steuerfrei halten, während Privatanleger alles und unabhängig von der Verweildauer im Depot der Abgeltungsteuer unterwerfen werfen. In der vergangenen Woche hat der BFH eine bislang unter Experten umstrittene Frage zu Investmentfonds geklärt, die Aktien in ihrem Vermögen ausweisen (BFH-Urteil vom 3.3.2010 – I R 109/08, DB0352095). » weiterlesen