Erzielen private Anleger aus ihrem Kapitalvermögen Verluste, möchten sie diese steuerlich geltend machen. Aufgrund der in § 20 Abs. 6 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen vorgesehenen Schedulenbesteuerung gilt allerdings, dass Verluste aus Kapitalvermögen grundsätzlich nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden dürfen, sondern nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen. Darüber hinaus enthält § 20 Abs. 6 EStG weitere Beschränkungen für die Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen. Dies führt dazu, dass diese Verluste nur mit bestimmten Einkünften und bei Anwendung der sog. zeitlich gestreckten Verlustverrechnung lediglich i.H.v. 20.000 € p.a. verrechnet werden können. Für die betroffenen Anleger eine sehr unbefriedigende Situation. Der Beschluss des BFH vom 17.11.2020 bringt hier etwas Hoffnung (VIII R 11/18, DB 2021 S. 1309). » weiterlesen
Schlagwort-Archive: Kapitalertragsteuer
Steuerbarkeit von Verlusten aus wertlosen Anteilen an Kapitalgesellschaften im Privatvermögen
Auch 13 Jahre nach Einführung der Abgeltungsteuer bleiben noch immer viele Fragen zur Besteuerung von Kapitaleinkünften offen. Ziel des Gesetzgebers war es, das Besteuerungsverfahren für Kapitaleinkünfte drastisch zu vereinfachen und eine umfassende Wertzuwachsbesteuerung für sämtliche Kapitalanlagen einzuführen. Als „Dauerbrenner“ gilt in diesem Zusammenhang die Frage nach der Berücksichtigung von Verlusten aus wertlosen Kapitalanlagen als (negative) Einkünfte aus Kapitalvermögen – eine Frage, die von der Finanzverwaltung nur zu gerne abgelehnt worden ist. » weiterlesen
Bekannte Norm – ewige Baustelle? Neues vom BFH zu § 50d Abs. 3 EStG bei Mäanderstrukturen
Obwohl § 50d Abs. 3 EStG eigentlich auf die Abwehr einer missbräuchlichen Inanspruchnahme eines Doppelbesteuerungsabkommens (sog. Treaty-Shopping) bzw. einer missbräuchlichen Inanspruchnahme einer EU-Richtlinie (sog. Directive-Shopping) abzielt, legt die Finanzverwaltung den Anwendungsbereich der Norm weit aus und versagt in vielen Fällen die Freistellung von deutscher Kapitalertragsteuer bzw. deren Erstattung. In der Vergangenheit war die Vorschrift daher schon häufig Gegenstand streitiger Auseinandersetzung zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen vor dem EuGH. Daran knüpft eine aktuelle Entscheidung des BFH zu sog. Mäanderstrukturen an (BFH vom 09.06.2021 – I B 60/20). Als Mäanderstrukturen werden solche Strukturen bezeichnet, in welchen zwischen zwei inländische Gesellschaften (Mutter- und Enkelgesellschaft) eine ausländische Tochtergesellschaft „zwischengeschalten“ wird. » weiterlesen
Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung wertloser Aktien
Die Frage, wie steuerlich mit wertlos gewordenen Aktien bzw. anderen Wertpapieren umzugehen ist, war immer wieder Zankapfel zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung und auch schon mehrfach Gegenstand von Beiträgen (vgl. Baaske, Steuerboard vom 26.04.2019). Nunmehr hat der BFH in seinem Urteil vom 29.09.2020 – VIII R 9/17 (DB 2021 S. 599) dem FG München (Urteil vom 17.07.2017 – 7 K 1888/16) unter Verweis auf seine ständige Spruchpraxis in vollem Umfang zugestimmt und geklärt, dass die Veräußerung von wertlosen Aktien weder von der Höhe der Gegenleistung abhängt, noch zu einem Gestaltungsmissbrauch durch den Steuerpflichtigen führt. » weiterlesen
Startschuss für den Kapitalertragsteuerabzug bei Crowdlending – alles klar?
Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde eine Abzugspflicht für Kapitalerträge aus dem sogenannten Crowdlending eingeführt. Der Abzug ist für solche Erträge vorzunehmen, die ab dem 01.01.2021 zufließen. Ziel der Neu-Regelung ist es, durch die Einführung des Quellensteuerabzugs die Verifikation von Steuerzahlungen beim Crowdlending zu verbessern (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität, BT-Drucks. 19/13436; S. 117). Die Besteuerung der Zinserträge soll also nicht mehr allein davon abhängen, ob der Anleger diese in seiner Steuererklärung angibt. Hier gilt: Des einen Freud ist des anderen Leid. Denn der abgeltende Steuerabzug vereinfacht zwar das Verfahren für Anleger und Finanzverwaltung, bringt jedoch einen erheblichen Mehraufwand, Haftungsrisiken und – wie dieser Beitrag noch zeigen wird – auch rechtliche Unsicherheiten für die Plattformbetreiber mit sich. » weiterlesen
§ 50d Abs. 3 EStG nach den Urteilen des EUGH
Das FG Köln hat entschieden (Urteil vom 23.01.2019 – 2 K 1315/13, noch nicht amtlich veröffentlicht; Revision zugelassen), dass § 50d Abs. 3 EStG i.d.F. des JStG 2007 vom 13.12.2006 zwar anwendbar ist, jedoch im Lichte des Gemeinschaftsrechts sowie der EuGH-Entscheidungen vom 20.12.2017 (Rs. C-504/16, C-613/16 und vom 14.06.2018 – Rs. C-440/17) geltungserhaltend einzuschränken ist – d.h., die Rechtsprechungsgrundsätze des EuGH sind auch auf Zinsen anzuwenden. Im Rahmen der Missbrauchsvermutung muss jedoch ein Gegenbeweis zugelassen werden, wobei eine Substanzzurechnung von nahestehenden Gesellschaften zulässig ist. » weiterlesen
Non-Profit-Organisationen: Vereinzelte Gestaltung führt zu Verschärfung beim Kapitalertragsteuerabzug
Die durch Aktiengeschäfte in zeitlicher Nähe zum Ausschüttungstermin entstandenen Steuerausfälle werden auch als größter Steuerskandal der Geschichte bezeichnet. Gemeinnützige Organisationen werden in der öffentlichen Wahrnehmung mit Cum-/Ex- oder Cum-/Cum-Fällen zu Recht nicht in Verbindung gebracht. Ein Fall des FG Hessen betraf allerdings eine entsprechende Gestaltung und hatte zum Jahresbeginn 2019 weitere Verschärfungen beim Kapitalertragsteuerabzug für gemeinnützige Organisationen zur Folge (FG Hessen vom 17.08.2018 – 4 V 1131/17, RS1281643; vgl. hierzu auch Amann, StR kompakt, DB1287146). » weiterlesen
Rechtsberatung in Zeiten „universalisierbarer Handlungsmaximen“?
Am 04.04.2019 hieß es in der FAZ: Zwei ehemalige britische Aktienhändler sollen in Bonn wegen Cum-Ex-Geschäften vor Gericht kommen. Eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Köln sei beim Landgericht Bonn eingegangen. Komme es zum Hauptverfahren, sei dies der erste deutsche Prozess, in dem die Strafbarkeit der Steuerdeals grundsätzlich geklärt werden könne. Die beiden Angeklagten hatten als Kronzeugen die Ermittlungen erheblich vorangebracht. Zudem stehe ein erster Haftungsprozess an – vor dem LG Frankfurt, ausgelöst durch den Insolvenzverwalter der Maples Bank und gerichtet gegen Freshfields wegen Falschberatung und eines Schadens von 95 Mio. €. Auch das Handelsblatt berichtete darüber (HB vom 03.04.2019 S. 31). » weiterlesen