EuGH: Substanzerfordernisse des § 50d Abs. 3 EStG europarechtswidrig

RA Dr. Sebastian Sumalvico, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Der EuGH hat mit Urteil vom 20.12.2017 (Rs. C-504/16 und C-613/16, RS1260132) entschieden, dass § 50d Abs. 3 EStG in der Fassung des JStG 2007 gegen EU-Recht verstößt. Die Analyse der Entscheidungsgründe führt zu der Schlussfolgerung, dass auch die aktuelle, mit Wirkung zum 01.01.2012 in Kraft getretene Fassung des § 50d Abs. 3 EStG europarechtswidrig sein muss. » weiterlesen

Verstoßen die Substanzerfordernisse des § 50d Abs. 3 EStG gegen EU-Recht?

RA Gerald Herrmann, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, München

Im EU-Ausland ansässigen Kapitalgesellschaften wird nach § 50d Abs. 3 EStG die Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Dividendenerträge versagt, wenn sie keine angemessene Substanz nachweisen können. Die bereits im Jahr 2012 aufgrund europarechtlicher Bedenken neugefasste Regelung soll nach dem Willen des Gesetzgebers missbräuchlichen Gestaltungen entgegenwirken, die zu Steuervorteilen führen, die durch die Zwischenschaltung von Holdinggesellschaften in EU/DBA-Staaten erlangt werden (sog. Treaty Shopping). » weiterlesen