Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer – Finanzverwaltung will deutsche Besteuerung sichern

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA/StB Dr. Hardy Fischer, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Mit BMF-Schreiben vom 26. 7. 2013 (IV C 1 – S 2410/11/10001 :003 [2013/0710470], DB0605855) reagiert die Finanzverwaltung auf eine für sie missliche Gesetzeslage. Ob das im BMF-Schreiben enthaltene Verständnis von § 20 EStG jedoch vor Gericht Bestand haben wird, ist nicht sicher.

Ausgangslage

Das BMF-Schreiben betrifft folgende Konstellation:

Ein Steuerausländer A hält Aktien an einer deutschen AG. Vor der Hauptversammlung – auf der voraussichtlich wie in den letzten Jahren eine Dividendenausschüttung beschlossen wird – veräußert A die zukünftigen Dividendenansprüche (nicht jedoch die Aktien) an B, der ebenfalls im Ausland steuerlich ansässig ist. B übernimmt dabei die rechtliche bzw. wirtschaftliche Inhaberschaft hinsichtlich des Dividendenanspruchs, insbesondere das Bonitätsrisiko in Bezug auf die Zahlung der Dividende. Der Kaufpreis entspricht der erwarteten Dividende abzüglich eines Abschlags. Wenn die tatsächliche Dividende höher oder niedriger als der erwartete Betrag ist, kommt es ggf. zu einer nachträglichen Kaufpreisanpassung. » weiterlesen

Keine steuerneutrale Finanzierung von Ausschüttungen durch unterjährige Einlagen

RA/StB Dr. Christian Böing, LL.M., Senior Manager bei PwC, Düsseldorf

RA/StB Dr. Christian Böing, LL.M., Senior Manager bei PwC, Düsseldorf

Die Frage ist einfach und wird häufig gestellt: Kann die Leistung einer Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter als Einlagenrückgewähr steuerneutral erfolgen oder ist sie als Gewinnausschüttung steuerpflichtig? Die Antwort auf diese Frage ist weniger einfach, wie ein Blick in die komplexe Norm des § 27 KStG zeigt. Kern dieser Regelung ist das steuerliche Einlagekonto, das als reine Rechengröße dazu dient, die nicht steuerpflichtige Einlagenrückgewähr von der steuerpflichtigen Gewinnausschüttung abzugrenzen. Letztlich entscheidet vor allem der Bestand des steuerlichen Einlagekontos darüber, ob Leistungen einer Kapitalgesellschaft (i) dem KapESt-Abzug unterliegen und (ii) beim vereinnahmenden Gesellschafter steuerpflichtig oder steuerneutral sind. » weiterlesen

JStG 2013: Kapitalertragsteuerpflichtige Zahlungen mit Qualifikationskonflikt bis zur Verkündung des Gesetzes aufschieben?

RA/FAStR/StB Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Unter Berücksichtigung des vorliegenden Referentenentwurfs zum JStG 2013 (Entwurf vom 5. 3. 2012, DB0468704) erscheint es im Einzelfall überlegenswert, eine geplante kapitalertragsteuerpflichtige Zahlung an einen im Ausland ansässigen Gläubiger, die mit einem Qualifikationskonflikt behaftet sein könnte (z. B. Gewinnausschüttung einer KapGes., Lizenz- oder Zinszahlung), erst nach Verkündung des Gesetzes vorzunehmen. Der Gesetzgeber beabsichtigt, einen Anspruch auf Erstattung von KapESt bei Vorliegen eines Qualifikationskonflikts gesetzlich zu regeln. Die Neuregelung soll allerdings erst für Zahlungen Anwendung finden, die nach Verkündung des JStG 2013 geleistet werden. » weiterlesen

Stärkere Fokussierung auf Missbrauchsfälle: die neue Anti-Treaty Shopping Regelung

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Dividendenausschüttungen einer deutschen Kapitalgesellschaft an eine ausländische Kapitalgesellschaft unterliegen in Deutschland der Kapitalertragsteuer von 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag hierauf (die effektive Steuerlast beträgt somit 26,375%). Unterliegt die die Dividende empfangende Kapitalgesellschaft in Deutschland der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, so werden grundsätzlich zwei Fünftel der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer erstattet. Die effektive Steuerbelastung beträgt dann 16,375%. » weiterlesen

Bei Auslandsdividenden mindert Quellensteuer die Rendite

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Am 22. 9. 2011 war die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen aus Angst vor einer neuen Rezession auf ein Rekordtief bei 1,65% gesunken und bei 30 Jahren waren es 2,43%. Zur gleichen Zeit brachten zehnjährige US-Staatsanleihen über zehn Jahre 1,75%. Abzüglich Steuern und der Inflationsrate lässt sich hier netto kaum noch etwas verdienen. Im Vergleich zu den Erträgen aus Festgeld oder Anleihen erscheint eine Dividendenrendite vieler europäischer Aktien mit über 5% dagegen lukrativ. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass von der Ausschüttung unabhängig von der Vorlage eines Freistellungsauftrags meist weniger als einkalkuliert auf das Konto des Aktionärs fließen. Denn die einzelnen Länder halten gleich eine Quellensteuer von bis zu 35% der Dividende ein. » weiterlesen