Steter Tropfen höhlt den Stein – Kapitalrückzahlungen aus Drittstaaten wieder vor dem Finanzgericht

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Die Rückgewähr von Gesellschaftereinlagen, die nicht in das Nennkapital geleistet wurden, unterliegt nach deutschem Steuerrecht grundsätzlich nicht der Ertragsbesteuerung, da der Gesellschafter lediglich hingegebene Vermögenssubstanz wieder zurückerhält. Seit Einführung des § 27 Abs. 8 KStG gilt dies unter bestimmten Voraussetzungen auch für Gesellschaften, die innerhalb der EU ansässig sind. Streitig ist, ob die Rückgewähr von Einlagen einer im Drittstaat ansässigen Kapitalgesellschaft ebenfalls steuerneutral möglich ist. » weiterlesen

Zur Absicht der Erzielung eines kurzfristigen Eigenhandelserfolgs: Die geplante Neuregelung des § 3 Nr. 40 Satz 3 EStG und § 8b Abs. 7 KStG

RA/StB Dr. Michael Kreft, Partner bei King & Wood Mallesons LLP, München

RA/StB Dr. Michael Kreft, Partner bei King & Wood Mallesons LLP, München

Das Bundeskabinett hat am 13.07.2016 den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen“ beschlossen (XQ1210060; zum RefE vgl. Schreiber, DB 2016 S. 1456 sowie Benz/Böhmer, DB 2016 S. 1531). Der Gesetzentwurf enthält auch einen Änderungsvorschlag für § 3 Nr. 40 EStG und § 8b Abs. 7 KStG, der insbesondere die Planungssicherheit für Beteiligungs- und Holdinggesellschaften hinsichtlich der Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen ab 2017 erheblich verbessern würde. » weiterlesen

Absicht eines kurzfristigen Eigenhandelserfolges: erstmaliger Bilanzausweis doch kein so maßgebliches Indiz?

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

RA/StB/FAStR Dr. Jens Escher, KPMG AG, Düsseldorf

Kapitalgesellschaften können im Regelfall das körperschaftsteuerliche Beteiligungsprivileg (§ 8b KStG) in Anspruch nehmen. Bei Holdinggesellschaften oder vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften gibt es in der Praxis jedoch nicht selten ein böses Erwachen, wenn der Steuerfreiheit von Erträgen die sog. „Bankenklausel“ (§ 8b Abs. 7 KStG) entgegengehalten wird (etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung). Das FG Münster hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 31.08.2015 (9 K 27/12 K, EFG 2016 S. 59, rkr.) detailliert mit der dabei relevanten „Absicht eines kurzfristigen Eigenhandelserfolges“ beschäftigt. Wesentlich stärker als in einer früheren Entscheidung desselben Senats (FG Münster vom 11.02.2015 – 9 K 806/13 K, EFG 2015 S. 1222; vgl. hierzu Müller, Steuerboard vom 09.06.2015) kommt in der neuen Entscheidung zum Ausdruck, dass die bilanzielle Zuordnung von Anteilen nur ein erstes Indiz im Rahmen einer Gesamtabwägung sein kann. Das Gericht räumt dabei einer retrospektiven Betrachtung des tatsächlichen Umschlagsverhaltens ganz erhebliches Gewicht ein. » weiterlesen

Fallstrick Kirchensteuer: Auch Kapitalgesellschaften, Versicherungen und Genossenschaften sind vom neuen Abzugsverfahren betroffen

StB Dipl.-Kfm. Peter F.  Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

StB Dipl.-Kfm. Peter F. Peschke, P+P Pöllath + Partners, München

Für alle Kapitaleinkünfte, die an im Inland kirchensteuerpflichtige Personen fließen, gilt seit dem 1. Januar 2015 das neue Kirchensteuerabzugsverfahren. Damit wird das bis dahin geltende Antragsverfahren, das lediglich Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute betroffen hatte, durch ein automatisiertes Abzugsverfahren ersetzt, das zwingend für alle Stellen gilt, die kapitalertragsteuerpflichtige Leistungen erbringen – insbesondere auch für Kapitalgesellschaften (Änderung des § 51a Abs. 2c EStG). » weiterlesen

Bedeutung des (erstmaligen) Bilanzausweises für die Absicht der Erzielung eines „kurzfristigen Eigenhandelserfolgs“

StB Peggy Müller, M. Sc., Ernst & Young GmbH, Eschborn

StB Peggy Müller, M. Sc., Ernst & Young GmbH, Eschborn

Die Frage, ob Anteile einer Kapitalgesellschaft i.S.d. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG als zur „kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben“ gelten, ist aufgrund der weitreichenden Auswirkungen auf die Behandlung der entsprechenden Beteiligungserträge immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Werden die Anteile von einem Finanzunternehmen (z.B. einer Holdinggesellschaft) mit kurzfristiger Eigenhandelsabsicht erworben, sind Veräußerungsgewinne in voller Höhe steuerpflichtig und Veräußerungsverluste entsprechend vollständig abzugsfähig. Im Einklang mit früherer BFH-Rechtsprechung und zahlreichen Stimmen in der Literatur hat das FG Münster in der kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 11.02.2015 (9 K 806/13 K) erneut unterstrichen, dass die Bilanzierung der Anteile im Anlagevermögen als wesentliches Indiz gegen die Absicht zur Erzielung eines kurzfristigen Eigenhandelserfolgs einzustufen ist. » weiterlesen

Ausländische Betriebsstättenverluste: Präzisierung der Finalitätsbegrifflichkeit

StB Dr. Thomas Loose, Senior Manager, PwC Düsseldorf

StB Dr. Thomas Loose, Senior Manager, PwC Düsseldorf

Die einmalige Verwertung entstandener Verluste ist eine der zentralen steuerlichen Herausforderungen für international positionierte deutsche Konzerne, um eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit ihre (steuerliche) Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen. Dies gilt insbesondere auch für die im Folgenden thematisierten ausländischen Betriebstättenverluste deutscher Kapitalgesellschaften. » weiterlesen

Grunderwerbsteuer bei Optionen an Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

RA Gerald Herrmann, Associate bei P+P Pöllath + Partners, München

Bei Immobilientransaktionen werden häufig Strukturen gewählt bei denen zunächst nur ein Optionsrecht an Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft eingeräumt wird. Entweder erhält der mögliche Erwerber ein bindendes Verkaufsangebot (sog. Call-Option) oder der Erwerber gibt ein bindendes Kaufangebot ab (sog. Put-Option). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit gegenseitig eingeräumter/gekreuzter Optionen (sog. Cross-Option). Die Einräumung solcher Optionen stellt noch keine Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums dar. Jedoch kann je nach Ausgestaltung der Option(en) bereits das wirtschaftliche Eigentum (§ 39 Abs. 2 AO) an den Anteilen übergehen. Nach der bisherigen Rechtslage war klar, dass die bloße Einräumung solcher Optionen keine Grunderwerbsteuer auslösen kann. » weiterlesen

Einlagenrückgewähr bei Drittstaaten-Kapitalgesellschaften

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die Unterscheidung zwischen Ertrag und Kapitalrückzahlung ist im Steuerrecht von äußerst wichtiger Bedeutung. Schüttet eine Kapitalgesellschaft Gewinne aus, erzielt der Anteilseigner daraus steuerpflichtige Einkünfte. Zahlt sie hingegen eingezahltes Kapital zurück, liegt eine ergebnisneutrale Minderung der Anschaffungskosten des Anteilseigners vor. Bei der Abgrenzung zwischen beiden Vorgängen kommt bei inländischen Kapitalgesellschaften dem sog. steuerlichen Einlagekonto eine besondere Bedeutung zu. Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos einer inländischen Kapitalgesellschaft ist jährlich gesondert festzustellen. Leistungen der Gesellschaft, die das steuerliche Einlagekonto gemindert haben, gehören beim Anteilseigner zu den nicht steuerbaren Kapitalrückzahlungen.

Gewinnausschüttungen und Kapitalrückzahlungen gibt es auch bei ausländischen Kapitalgesellschaften. Allerdings führen diese – wenig überraschend – kein steuerliches Einlagekonto und gliedern auch sonst ihr Eigenkapital nicht nach deutschen steuerlichen Vorschriften. » weiterlesen