Mit Urteil vom 16.12.2020 (XI R 13/19, DB 2021 S. 1046) hat der BFH über den Vorsteuerabzug einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für bestimmte, von ihr für Rechnung der von ihr verwalteten Immobilien-Sondervermögen beauftragte Eingangsleistungen entschieden. Danach kann die KVG keinen Vorsteuerabzug für Leistungsbezüge, deren Kosten in den Preis der steuerfreien Verwaltungsleistung an die Anleger eingehen, geltend machen. » weiterlesen