Verwaltungsvermögensquote bei Tochtergesellschaften: Keine Verschärfung durch das JStG 2010!

RA FAStR Dr. Andreas Richter LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Berlin

Der Bundestag hat am 28. 10.2 010 das Jahressteuergesetz 2010 beschlossen. Wider Erwarten ist die – im Regierungsentwurf noch vorgesehene – Anwendung der 10%-Grenze auf den Verwaltungsvermögenstest einer Tochtergesellschaft für den Fall der Optionsverschonung nicht umgesetzt worden. Mit Einführung des neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ab dem Jahr 2009 sind die Befreiungstatbestände für die Übertragung von Betriebsvermögen weitgehend überarbeitet worden. Entscheidendes Kriterium für die Inanspruchnahme erbschaftsteuerlicher Begünstigungen für Betriebsvermögen ist demnach der Anteil des in dem Vermögen enthaltenen sog. Verwaltungsvermögens. » weiterlesen