Die Verlustverrechnung ist eine der steuerpolitischen Großbaustellen. Zu ihr gehört auch die Reform der Gruppenbesteuerung, obwohl deren Wirkungen mit der Nichtanwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und der so genannten Schachtelstrafe sowie den Erleichterungen bei der Zinsschranke weit über die bloße Ergebniszurechnung hinausgehen. Dennoch dürfte gerade vor dem Hintergrund des Beteiligungsverlustes ausschließenden § 8b Abs. 3 KStG der Hauptvorteil der Organschaft in der Verrechnung von Verlusten und Gewinnen innerhalb des Organkreises und der Überwindung des körperschaftsteuerrechtlichen Trennungsprinzips liegen. » weiterlesen
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Die Abschaffung der Mindestbesteuerung ist haushaltsverträglich gestaltbar
Der Koalitionsvertrag stellt in Aussicht, die „Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung“ zu prüfen. Die nun in der Schriftenreihe Institut für Finanzen und Steuern (IFSt) erfolgte Untersuchung der derzeitigen Verlustverrechnungsregelungen macht als wesentlichen Strukturfehler die Mindestbesteuerung aus. Sie verpflichtet „einfach so“ zu Steuerzahlungen, obgleich die negativen Einkünfte die positiven überwiegen. Dies widerspricht dem Nettoprinzip und benachteiligt innovative Geschäftsfelder und zyklische Branchen ebenso wie Existenzgründer und Unternehmenssanierungen. Die steuersystematisch verfehlte Mindestbesteuerung wird allein fiskalisch begründet, nämlich mit „gewaltigen“ Verlustvorträgen, die die Unternehmen „vor sich herschieben“. » weiterlesen