Der Nießbrauch an Unternehmensanteilen erfreut sich großer Beliebtheit als Instrument zur Zurückbehaltung von Erträgen und unternehmerischen Mitwirkungsrechten bei der vorweggenommenen Erbfolge. Trotz ungeklärter zivilrechtlicher und steuerlicher Fragen erlebte der Nießbrauch in den letzten Jahren eine regelrechte „Renaissance“, da sein Kapitalwert seit 2009 bei der Schenkungsteuer abgezogen werden kann. Wenn daneben noch die erbschaftsteuerliche Verschonung für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG) gewährt wird, lässt sich die Unternehmensnachfolge häufig ganz steuerfrei durchführen. Die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln sind nach der derzeit gültigen Gesetzesfassung bei der Übertragung von Kommanditanteilen allerdings nur anwendbar, wenn der Nachfolger einen Mitunternehmeranteil im ertragsteuerlichen Sinne erwirbt. Wird der Anteilserwerber im Zuge der Schenkung nicht Mitunternehmer, versagt ihm die Rechtsprechung die erbschaftsteuerliche Begünstigung seines Erwerbs. In typischen Nachfolgefällen zeigt sich, dass dieser Verweis des Erbschaftsteuergesetzes auf die ertragsteuerlichen Grundsätze der Mitunternehmerschaft systematisch missglückt ist und zu widersinnigen Ergebnissen bei der Besteuerung führt. » weiterlesen
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BFH schränkt erweiterte Gewerbesteuerkürzung ein!
Mit Urteil vom 19. 10. 2010 (I R 67/09, DB 2011 S. 455) versagte der BFH der Komplementär-GmbH einer „rein“ vermögensverwaltend tätigen, nicht gewerblich geprägten KG in einer bei geschlossenen Immobilienfonds typischen Gesellschaftsstruktur die begehrte sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen. Dem Urteil kommt Breitenwirkung zu. Auch andere Immobilienstrukturen bedürfen der Überprüfung, soweit möglich, einer „Neujustierung“. Ohne erweiterte Kürzung kann sich die Gesamtsteuerlast verdoppeln. » weiterlesen