Viele Kontrollen durch die Steuer-Identifikationsnummer

RA/FAStR Oliver Holzinger, Chefredakteur DER BETRIEB, Düsseldorf

Nach einem BFH-Urteil vom 18. 1. 2012 (Az. II R 49/10, DB0466227) ist die Zuteilung der bundesweit einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sonstigem Verfassungsrecht vereinbar. Das gilt auch hinsichtlich der dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgten Datenspeicherung. Die Steuer-ID erhält jeder bei einem Einwohnermeldeamt registrierte Bürger von Geburt an und ermöglicht viele neue Kontrollen. » weiterlesen