Die Grunderwerbsteuerbelastung von Umwandlungsvorgängen stellt in vielen Fällen ein bedeutendes Umwandlungshindernis dar. Denn Umwandlungsvorgänge können gleich mehrfach, nämlich auf unmittelbarer wie mittelbarer Ebene Grunderwerbsteuer auslösen. Die Belastung solcher Vorgänge mit Grunderwerbsteuer hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Ursachen hierfür liegen in den teilweise erheblichen Steigerungen bei den Steuersätzen in zahlreichen Bundesländern auf bis zu 6,5% (vormals 3,5%), in der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Anhebung der Steuerbemessungsgrundlage auf das Verkehrswertniveau der Grundstücke der von der Umwandlung betroffenen Gesellschaften in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrStG und der immer weiter ausgreifenden Gesetzes- und Erlasslage im Bereich der sogenannten Share Deals, bei denen sich der Gesetzgeber gerade anschickt, noch bedeutend weitreichendere Regelungen zu treffen. » weiterlesen
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Erosion am Fundament des Verlustuntergangs
Nach langem Hin und Her im Gesetzgebungsverfahren hat sich der Gesetzgeber im Rahmen des sog. „JStG 2018“ dazu durchgerungen, den quotalen Verlustuntergang bei sog. schädlichen Beteiligungserwerben komplett zu streichen – und dies nicht nur für die Zeiträume, für die das BVerfG die Verfassungswidrigkeit offiziell festgestellt hat. So kam der Gesetzgeber einer Forderung aus dem Finanzausschuss des Bundesrats nach. » weiterlesen
Das neue Gewand des § 8c KStG nach dem „JStG 2018“
Der Bundesrat stimmte am 23.11.2018 dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (JStG 2018) zu. Damit ist dieses Gesetzgebungsverfahren nunmehr grundsätzlich abgeschlossen. Geändert wurde unter anderem die Vorschrift des Verlustabzugs bei Körperschaften gem. § 8c KStG. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit diesen Änderungen die Vorgaben der Rechtsprechung umzusetzen. » weiterlesen
Irrungen und Wirrungen bei der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel
Seit Inkrafttreten der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel (§ 6a GrEStG) im Jahr 2010 ranken sich diverse klärungsbedürftige Probleme um diese Vergünstigung. Über die Behandlung der offenen Zweifelsfragen konnte bislang weder im Schrifttum noch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung Einigkeit erzielt werden. Erhebliche Rechtsunsicherheit ist die Folge. Der Kernpunkt der Streitigkeiten ist, dass sich der Umfang der Vergünstigung bei wortlautgetreuer Anwendung auf ein Minimum beschränken würde. Diverse – gleichwohl schutzbedürftige – Konstellationen wären nicht erfasst. So verwundert es wenig, dass sich der BFH mit einigen Fallgruppen konfrontiert sah. In einem Rundumschlag haben die Richter nun am 25.11.2015 das Bundesfinanzministerium aufgefordert, den anhängigen Verfahren beizutreten und Stellung zu beziehen. » weiterlesen