Steuerpflicht auf Streubesitzanteile – Ein falsches Signal!

RA Ronald Buge, Counsel bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Die angekündigten Änderungen aufgrund des JStG 2013 waren schon mehrfach Gegenstand von Beiträgen in diesem Blog (vgl. zuletzt z. B. Escher, Steuerboard DB0484585 und von Freeden, Steuerboard DB0483374). Ein Vorschlag des Bundesrats im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens hat besondere Brisanz: Die Einführung einer Steuerpflicht auf Streubesitzanteile. Genauer: Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sollen voll steuerpflichtig werden, wenn der Anteilseigner ebenfalls eine Kapitalgesellschaft und zu weniger als 10% beteiligt ist. » weiterlesen

Teleologische Reduktion des § 8c KStG beim downstream-merger

Dass § 8c KStG sowohl in der Literatur als auch mittlerweile in der Rspr. ob seines überschießenden Charakters umstritten ist, dürfte hinreichend bekannt sein. Insofern verwundert es nicht, dass eine Begrenzung der Norm auf reine Missbrauchsfälle vielfach gefordert wird. Teilweise – wenngleich in unzureichendem Maße – ist der Gesetzgeber diesen Forderungen im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. 12. 2009 durch die Einführung der Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 Satz 5 KStG) sowie der Stille-Reserven-Klausel (§ 8c Abs. 1 Satz 6 ff. KStG) nachgekommen. Auch unter dem insoweit modifizierten § 8c KStG wird einer am Normzweck der Missbrauchsvermeidung orientierten Auslegung der Vorschrift daher nach wie vor erhebliche Bedeutung zukommen. Das FG Berlin-Brandenburg hat nunmehr mit Urteil vom 18. 10. 2011 (8 K 8311/10, DB0483381) in bemerkenswerter Weise die Vorschrift des § 8c KStG a. F. (i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. 8. 2007) vor dem Hintergrund der ihr gesetzgeberisch zugedachten Missbrauchsvermeidungskonzeption teleologisch reduziert. » weiterlesen

Neue Schärfe im Organschaftsrecht: Aufhebung eines Gewinnabführungsvertrags wegen Veräußerung im Konzern kritisch

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Ein Schelm, wer meint, die Besteuerung erfolge in allen Bundesländern gleichmäßig. Bei der Lektüre eines aktuellen FG-Urteils (FG Niedersachsen, Urteil vom 10. 5. 2012 – 6 K 140/10, DB0481541) drängt sich der Verdacht auf, dass manches Mal bereitwillig ein Strohhalm ergriffen wird, selbst wenn man dabei die von der Finanzverwaltung selbst gesetzten Regeln überdehnt, um Organschaften scheitern zu lassen, weil eine steuerliche Verlustverrechnung als zu dreist erscheint. Allerdings dürfte die Hoffnung trügen, dass sich im anhängigen Revisionsverfahren beim BFH (Az. I R 45/12) eine Klärung ergibt. » weiterlesen

Steuerliche Risiken durch einen unerkannt fortbestehenden Gewinnabführungsvertrag

 

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Ein Federstrich des Gesetzgebers — und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur (nach v. Kirchmann, 1847). Abgewandelt hat sich dies gerade bei der Organschaft ereignet. Dazu genügte diesmal sogar der unterlassene Federstrich, nachdem das BMF die Reform der Gruppenbesteuerung Anfang Juni aus fiskalischen Gründen abgesagt hatte. Zahlreiche Fachbeiträge zur erhofften Reform waren vergeblich. Deshalb kommen die drohenden Fallstricke des geltenden Konzernsteuerrechts wieder verstärkt in den Fokus, insbesondere wenn sie erneut durch die zivilrechtliche Rechtsprechung verursacht werden.

Die meisten Organgesellschaften haben die Rechtsform der GmbH. Beim Abschluss des Gewinnabführungsvertrags (GAV) muss deren Gesellschafterversammlung mit notariell beurkundetem Beschluss zustimmen. Das ist seit Langem bekannt und unstreitig. Wenn es darum geht, den GAV durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag wieder zu beenden, etwa beim beabsichtigten Verkauf der Beteiligung, konnte man bislang mit der überwiegenden Rechtsmeinung und den wenigen bekannt gewordenen OLG-Urteilen davon ausgehen, dass es sich nur um eine Geschäftsführungsmaßnahme handelt, die ohne Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter wirksam werden kann. Eine Abstimmung mit dem Handelsregister hatte genügt. » weiterlesen

Die Reform der Konzernbesteuerung – Was bleibt vom 12-Punkte-Programm zur Steuervereinfachung übrig?

StB Dr. Pia Dorfmueller, Partner bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt

Am 14. 2. 2012 haben sich die Finanzexperten der schwarz-gelben Koalition auf 12-Punkte zur weiteren Modernisierung und Vereinfachung des Unternehmenssteuerrechts geeinigt. Damit soll ein wichtiger Teil des Koalitionsvertrags auf den Weg gebracht werden. Vorrangiges Ziel ist dabei nicht nur die Entlastung der Wirtschaft, sondern eine strukturelle Steuervereinfachung, die verlässliche und einfache Rahmenbedingungen für Unternehmen und weniger Aufwand in der betrieblichen Steuerpolitik vorsieht.

In den vergangenen Wochen wurde mehrfach durch Vertreter der Finanzverwaltung bestätigt, dass die große Reform der Konzernbesteuerung in diesem Jahr ausfällt (vgl. bspw. den Bericht zur IFSt-Jahrestagung am 11. 6. 2012 in Berlin, BB 2012 S. 1570). Einige Punkte des ursprünglichen 12-Punkte-Programms werden wohl dennoch in das JStG 2013 einfließen, welches am 23. 5. 2012 von der Bundesregierung (BR-Drucks. 302/12) beschlossen wurde. » weiterlesen

Reicht die originäre Gewerblichkeit der Organträger-PersGes. nur für einen Tag im Jahr?

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Die Mühlen der Rechtsentwicklung im Bereich des Konzernsteuerrechts und der Organschaft mahlen langsam. Bis dahin entfalten die restriktiven Regelungen der Finanzverwaltung ihre gewollte abschreckende Wirkung. Über die seit 2003 erforderliche eigene originär gewerbliche Tätigkeit einer PersGes. als Organträger hatte nun erstmals ein FG zu entscheiden. Das FG Münster (Urteil vom 23. 2. 2012 – 9 K 3556/10 K, G, DB0474635) verlangt die originär gewerbliche Tätigkeit im ganzen Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft. Der Gesetzgeber wollte mit der Regelung verhindern, dass die abgeschaffte Mehrmütterorganschaft durch andere Gestaltungen umgangen wird. Doch auch bei den meist in PersGes. organisierten mittelständischen Unternehmensgruppen kann es relevant sein, wann der Organträger selbst in ausreichender Weise gewerblich tätig sein muss, etwa wenn die gewerbliche Tätigkeit erst aufgenommen wird, aber bereits Tochter-KapGes. vorhanden sind. Die Finanzverwaltung verlangt, dass dies bereits ab Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft der Fall ist. » weiterlesen

Rettung eines Gewinnabführungsvertrags durch notariellen Nachtrag?

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Einen Gewinnabführungsvertrag für die steuerlich erforderlichen fünf Jahre abzuschließen ist schwerer als man denkt. Ich selbst nehme für die Fristberechnung die einfachste Rechenmaschine: Fünf Finger einer Hand. Wer meint, es gehe auch anders, oder sich verschreibt, hat meist Pech. Wenn der Fehler nicht noch im ersten geplanten Organschaftsjahr korrigiert und die Vertragsänderung noch vor dem Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragen wird, ist die Organschaft gescheitert. Bei entsprechender Formulierung des Vertrags startet die Organschaft vielleicht ab dem nächsten Jahr. Aber die beabsichtigte noch für das laufende Jahr rückwirkende steuerliche Verrechnung von Gewinnen und Verlusten ist erst mal geplatzt. Gleichwohl ist der Vertrag zivilrechtlich zu beachten und führt steuerlich zu einer vGA oder zu einer verdeckten Einlage. » weiterlesen

Vorzeitiges Ende eines Gewinnabführungsvertrags steuerlich gefährlich

RA/FAStR/StB Dr. Wolfgang Walter, Geschäftsführer MAZARS Tax GmbH, Stuttgart

Gewinnabführungsverträge werden nur zur Steuerersparnis geschlossen. Sonst würde niemand die Nachteile des Unternehmensvertrags in Kauf nehmen. Die vornehme Zurückhaltung der Zivilrechtler bezüglich des Vertragsabschlusses („in der Regel“, „vornehmlich“ aus steuerlichen Gründen) wird durch die steuerliche Praxis widerlegt. Wenn man die zahlreichen zivil- und steuerrechtlichen Fallgruben vermeidet, gelingt schnell und zuverlässig die steuerliche Konsolidierung von Gewinnen und Verlusten innerhalb von Unternehmensgruppen. Trotz mancher berechtigter Kritik am geltenden Organschaftsrecht können viele große Unternehmen mit dem status quo bestens leben – man weiß, was man hat. Allerdings muss man sich auf mindestens fünf Jahre (Mindestlaufzeit) binden, wenn der Vertrag zur ertragsteuerlichen Organschaft führen soll. Was sich zunächst gut anlässt, kann bereits innerhalb dieser 5-Jahres-Frist schon wieder anders aussehen. Die Vertragsparteien wünschen dann ein schnelles Ende der Verpflichtung zur Gewinnabführung, häufig vor allem zum Schutz vor dem drohenden Verlustausgleich gegenüber der Organgesellschaft. » weiterlesen