Der Koalitionsvertrag enthält die ausdrückliche Vorgabe, dass eine Reform der Verlustverrechnung und der Gruppenbesteuerung aufkommensneutral erfolgen sollte. Die Machbarkeitsanalyse sollte durch eine hierfür gegründete Facharbeitsgruppe “Verlustverrechnung und Gruppenbesteuerung“ bis Sept. 2011 durchgeführt werden. Innerhalb der gesetzten zeitlichen Vorgabe legte die Facharbeitsgruppe die ernüchternden Ergebnisse ihrer Untersuchung vor. » weiterlesen
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Private Equity Fonds – Einkünfte aus Vermögensverwaltung oder gewerbliche Betriebstätten-Einkünfte?
Private Equity (PE) Fonds sind regelmäßig Personengesellschaften, die von Investoren Eigenkapital erhalten. Dieses wird zumeist in den Kauf von Kapitalgesellschaftsanteilen investiert. Daraus werden Dividenden, vornehmlich Anteilsveräußerungsgewinne erzielt, selten Zinsen. Steuerbelastung und formelle Steuererklärungspflichten der Anleger hängen davon ab, ob ein PE-Fonds (i) Einkünfte aus „privater Vermögensverwaltung“ bezieht, was regelmäßig angestrebt wird und auch der Fall ist, oder (ii) „gewerbliche Einkünfte“, die einer Betriebstätte zugerechnet werden können. Ein aktuelles BFH-Urteil vom 24. 8. 2011 (I R 46/10, DB 2011 S. 24) befasst sich mit diesen Themen. Es hat jedoch mehr Unruhe gestiftet, als dass es zur Klarheit beigetragen hat. » weiterlesen
Ertragsteuerliche und gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2003 die unbeschränkte Verrechnung von Verlusten bei der Einkommensteuer in § 10d EStG, der Körperschaftsteuer in § 8c KStG (alt) und der Gewerbesteuer in § 10a GewStG durch die Einführung einer Mindestbesteuerung eingeschränkt und einen Ausgleich nur in Höhe beschränkter Beträge (in der Regel rund 1 Mio. €) zugelassen. Die Regelung sollte nur eine Streckung der Verluste, nicht aber einen endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung zur Sicherung des Steueraufkommens bewirken.
Gemeinsame Körperschaftsteuer in Deutschland und Frankreich
Das deutsch-französische Gipfeltreffen zwischen Staatspräsident Sarkozy und Bundeskanzlerin Merkel am 16. 8. 2011 in Paris hat neben dem Vorschlag einer Finanztransaktionsteuer noch zu einer weiteren steuerlichen Verabredung geführt, die sehr bemerkenswert ist. Angestrebt werden soll die Einführung einer gemeinsamen Körperschaftsteuer in beiden Ländern in 2013. » weiterlesen
Forderungsverzicht und Konzernrückhalt
Wegfall von Verlustvorträgen bei Anteilsübertragung verfassungswidrig?
Das FG Hamburg sieht in § 8 c KStG einen Verstoß gegen das Grundgesetz und hat deshalb die Vorschrift dem BVerfG zur Überprüfung vorgelegt. Einer der tragenden Gedanken des Ertragssteuerrechtes ist die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Hierzu gehört auch, dass Verluste, die ein Steuerpflichtiger im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit erzielt mit (anderen) positiven Einkünften verrechnet werden können. Denn nur die Summe seiner Erträge aus der Erwerbstätigkeit (d. h. nach Verrechnung der Verluste mit den Erträgen) führt zu einer zutreffenden Besteuerung seiner (steuerlichen) Leistungsfähigkeit. » weiterlesen
Reform der Konzernbesteuerung
Die Verlustverrechnung ist eine der steuerpolitischen Großbaustellen. Zu ihr gehört auch die Reform der Gruppenbesteuerung, obwohl deren Wirkungen mit der Nichtanwendung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und der so genannten Schachtelstrafe sowie den Erleichterungen bei der Zinsschranke weit über die bloße Ergebniszurechnung hinausgehen. Dennoch dürfte gerade vor dem Hintergrund des Beteiligungsverlustes ausschließenden § 8b Abs. 3 KStG der Hauptvorteil der Organschaft in der Verrechnung von Verlusten und Gewinnen innerhalb des Organkreises und der Überwindung des körperschaftsteuerrechtlichen Trennungsprinzips liegen. » weiterlesen
Schicksal von nachrangigen Gesellschafterdarlehensforderungen bei Liquidation
Einige Finanzämter sollen die Auffassung vertreten, dass ein faktischer Verzicht von Gesellschafterdarlehen oder der “Wegfall“ einer entsprechenden Schuld aus sonstigen Gründen anzunehmen sei, wenn eine GmbH ihr „letztes Vermögen“ verkauft, um mit dem Erlös alle bestehenden Drittschulden vollständig zu tilgen. Dieser fiktive Verzicht solle bei der GmbH zu einem steuerbaren Gewinn führen, der oft wegen gesetzlicher Verrechnungsbeschränkungen (Mindestbesteuerung / Verlustwegfall gem. § 8c KStG) nicht uneingeschränkt mit Verlustvorträgen verrechnet werden könnte. Es entstünde dann eine Steuerforderung des Fiskus, die unter Umständen mit den Forderungen von Drittgläubigern konkurrieren könnte. Diese Auffassung ist unzutreffend. Sie führt zu zweifelhaften wirtschaftlichen Ergebnissen; vor allem aber kann sie die Geschäftsführer unnötig verunsichern. » weiterlesen