Vereinbarung der Verlustübernahmeverpflichtung bei einer Organschaft mit einer GmbH

WP StB Dr. Martin Lenz ist Partner und Leiter National Tax bei KPMG AG, Frankfurt/M.

Die ertragsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzt gemäß § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG die Vereinbarung einer Verlustübernahmeverpflichtung entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG voraus. Eine wirksame Vereinbarung kann nach Auffassung der Finanzverwaltung entweder durch einen allgemeinen Verweis auf die Geltung des § 302 AktG oder durch Wiedergabe des Wortlauts dieser Vorschrift geschlossen werden.

In dem Steuerboard-Beitrag vom 12. 7. 2010 hatte Prinz bereits die formalen Anerkennungshürden für eine ertragsteuerliche Organschaft vorgestellt. Im Folgenden sollen aktuelle Aspekte, insbesondere im Hinblick auf einen zwischenzeitlich ergangenen Beschluss zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) des BFH, aufgezeigt werden. » weiterlesen

Rückwirkende Verschärfung der Stille Reserven-Klausel des § 8c KStG durch das Jahressteuergesetz 2010?

RA/FAStR/StB Arne von Freeden, LL.M. (NYU), Partner bei Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Ein unmittelbarer oder mittelbarer Erwerb von mehr als 25% bzw. mehr als 50% der Anteile oder Stimmrechte an einer Kapitalgesellschaft durch einen Erwerber führt im Grundsatz zu einem (steuerlichen) Untergang nicht genutzter Verluste oder eines Zinsvortrags der Gesellschaft (§ 8c Abs. 1 Satz 1 oder 2, § 8a Abs. 1 Satz 3 KStG). Der Kauf einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder die Anteilsübertragung im Rahmen einer Umstrukturierung kann somit zu einem erheblichen Steuerschaden der Gesellschaft führen (schädlicher Beteiligungserwerb). Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bei zahlreichen Unternehmen in Folge der zurückliegenden Wirtschaftskrise Verlustvorträge bestehen, kommt der Vorschrift bei der steuerlichen Strukturierung einer Unternehmensakquisition oder -umstrukturierung erfahrungsgemäß zentrale Bedeutung zu. Dabei kann Ansatz für eine „richtige“ Strukturierung die Nutzung der Stille Reserven-Klausel des § 8c KStG sein (§ 8c Abs. 1 Satz 6 – 8 KStG). » weiterlesen

Einlagenrückgewähr durch ausländische Kapitalgesellschaften – zur Vereinfachung Substanzbesteuerung?

RA StB Wolfgang Tischbirek LL.M., Partner bei Pöllath+Partners, Frankfurt/M.

Dieses Thema ist seit Jahren ein Dauerbrenner; gerät es einmal kurzzeitig aus dem Gedächtnis, wartet es nur darauf, bei nächster Gelegenheit wieder in den Fokus der Diskussion zu rücken. Zahlt eine deutsche Kapitalgesellschaft Einlagen (außer Nennkapital), etwa aus der Kapitalrücklage, an ihre Anteilseigner zurück, ist die Einlagenrückgewähr grundsätzlich steuerfrei; lediglich zeitliche Verschiebungen können sich aus der gesetzlichen Verwendungsreihenfolge (ausschüttbarer Gewinn zuerst) ergeben. » weiterlesen

Ertragsteuerliche Organschaft und Gewinnabführungsverträge – eine unheilvolle Verbindung?

 

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

WP StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Partner bei FGS, Bonn

Das ertragsteuerliche Gestaltungsinstrument der Organschaft weist eine enge Verbindung zum Gesellschaftsrecht auf. Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft führen zu einer weitgehend deckungsgleichen inländischen Ergebnispoolung an der Unternehmensspitze. Die Organgesellschaft – im klassischen Fall eine inländische AG – muss sich durch einen mindestens auf fünf Jahre abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG verpflichten, ihren ganzen Gewinn an ihre Muttergesellschaft (= Organträger) abzuführen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG). Im Verlustfall muss die Mutter die negativen Ergebnisse tragen. Es entsteht eine unternehmensvertragliche Risikogemeinschaft, ein Haftungsverbund (§ 73 AO). Entsprechendes gilt für eine inländische GmbH als Organgesellschaft, wobei § 17 Satz 2 KStG ergänzend eine ausdrückliche Bezugnahme auf §§ 301, 302 AktG verlangt. Bedingt durch die Ergebnisabführungsverpflichtung weist die Organgesellschaft deshalb immer ein „Null-Ergebnis“ aus. » weiterlesen

Hessen ergreift Initiative zur Gruppenbesteuerung

StB Prof. Dr. Dieter Endres ist Leiter der Steuerabteilung und Vorstand der PwC AG, Frankfurt/M.

Der Reformbedarf bei der Organschaft ist nicht erst aufgrund der aktuellen Diskussion um die extremen Formalerfordernisse eines EAV offensichtlich. Im Koalitionsvertrag ist deshalb auch die Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft vorgesehen. Ende Mai hat nun das Hessische Ministerium der Finanzen die Initiative ergriffen und ein Diskussionspapier über die Ausgestaltung einer neuen Gruppenbesteuerung vorgelegt. » weiterlesen

Die Abschaffung der Mindestbesteuerung ist haushaltsverträglich gestaltbar

RA StB Dipl.-Volksw. Dr. Christian Dorenkamp LL.M., Deutsche Telekom

Der Koalitionsvertrag stellt in Aussicht, die „Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung“ zu prüfen. Die nun in der Schriftenreihe Institut für Finanzen und Steuern (IFSt) erfolgte Untersuchung der derzeitigen Verlustverrechnungsregelungen macht als wesentlichen Strukturfehler die Mindestbesteuerung aus. Sie verpflichtet „einfach so“ zu Steuerzahlungen, obgleich die negativen Einkünfte die positiven überwiegen. Dies widerspricht dem Nettoprinzip und benachteiligt innovative Geschäftsfelder und zyklische Branchen ebenso wie Existenzgründer und Unternehmenssanierungen. Die steuersystematisch verfehlte Mindestbesteuerung wird allein fiskalisch begründet, nämlich mit „gewaltigen“ Verlustvorträgen, die die Unternehmen „vor sich herschieben“. » weiterlesen

Die KGaA – auch international ein Zwitter?

RA StB Wolfgang Tischbirek LL.M., Partner bei Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

In Deutschland gibt es etwa 250 Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), darunter so populäre Unternehmen wie Henkel, Merck oder die Lizenzspielerabteilungen diverser Bundesligavereine. Zivilrechtlich ist die KGaA eine Mischform zwischen KG und AG: Die persönlich und unbeschränkt haftenden Gesellschafter (Komplementäre) und ihre Vermögenseinlagen unterliegen Personengesellschaftsrecht, die Kommanditaktionäre sind an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt, ohne persönlich zu haften, und genießen mitgliedschaftliche Rechte wie die Aktionäre einer AG. Geschäftsführungs- und vertretungsbefugt sind allein die Komplementäre. Dies ist, etwa für Familienunternehmen, die sich über die Börse finanzieren, ein Vorteil gegenüber der AG: » weiterlesen

Kippt die EU die Sanierungsklausel im Körperschaftsteuerrecht?

StB Dr. Michael Best, Partner bei Pöllath + Partners, München

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass die im Rahmen des Verlustabzugs bei Körperschaften geregelte Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG) eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellen könnte. Ende Februar 2010 (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 8. 4. 2010)  hat die EU-Kommission deshalb ein beihilferechtliches Prüfverfahren eröffnet. Die Sanierungsklausel ist somit bis auf Weiteres nicht mehr anzuwenden. Dies gilt selbst dann, wenn bereits eine verbindliche Auskunft erteilt worden ist. » weiterlesen