Optierende Personenhandelsgesellschaft und ertragsteuerliche Organschaft

Prof. Dr. Ulrich Prinz, WP/StB, ypog.law, Köln

Die ab dem 01.01.2022 durch das KöMoG vom 25.06.2021 eingeführte Optionsmöglichkeit für Personen-handelsgesellschaften und vergleichbare ausländische Gesellschaften zur Körperschaftsbesteuerung bietet der Praxis eine Fülle von neuartigen Gestaltungsmöglichkeiten, die stets genauer Einzelfallanalyse bedürfen. Die Option muss im Vorfeld des relevanten Wirtschaftsjahres ausgeübt werden, ist unwiderruflich, löst aber – rechtlich betrachtet – keine zeitlichen Bindungswirkungen aus. Wer – im Nachhinein– „falsch“ optiert hat, kann die ausgelösten Rechtsfolgen – jedenfalls im Grundsatz – nicht wieder „ungeschehen machen“. » weiterlesen

Non-Profit-Organisationen – Politische Betätigung im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterliegt Grenzen!

RA/FAStR/FAErbR Dr. Katharina Gollan, LL.M., Associated Partner bei POELLATH, Berlin

Die Frage, inwieweit gemeinnützige Körperschaften sich politisch betätigen dürfen, war in den letzten Jahren verstärkt Gegenstand steuerpolitischer Diskussionen. Kürzlich hatte das FG München Gelegenheit, die hierzu vom Bundesfinanzhof entwickelten Grundsätze auf die Tätigkeit eines Vereins zur Förderung des Gesundheitswesens anzuwenden, der im Frühjahr 2020 anlässlich der Corona-Pandemie gegründet worden war (FG München vom 30.03.2021 – 7 V 2583/20). » weiterlesen

Ertragsteuerliche Organgesellschaftsfähigkeit einer GmbH & Still?

Prof. Dr. Ulrich Prinz, WP/StB, Köln

Seit längerem wird in der „Steuercommunity“ darüber diskutiert, ob und unter welchen Umständen die stille Beteiligung an einer finanziell eingegliederten und einer unternehmensvertraglichen Gewinnabführungsverpflichtung unterworfenen Kapitalgesellschaft deren Einbindung in eine ertragsteuerliche Organschaft (§§ 14–19 KStG, § 2 Abs. 2 GewStG) ausschließt (vgl. als Überblick Prinz, in: Festschrift Wolfgang Kessler, 2021 S. 476–478). Organschaftsrelevante Grundfrage dabei ist, ob in einer solchen Konstellation der „ganze Gewinn“ der abhängigen Kapitalgesellschaft – eine inländische Geschäftsleitung reicht bei EU/EWR-Kapitalgesellschaften aus – an ein „einziges anderes gewerbliches Unternehmen“ abgeführt wird (§ 14 Abs. 1 Satz 1 KStG). Während die typisch stille Beteiligung als besondere Form der Fremdfinanzierung organschaftsunschädlich ist, sieht die Finanzverwaltung die Begründung einer Mitunternehmerschaft in Gestalt einer Kapitalgesellschaft & atypisch Still als organschaftsschädlich an (vgl. BMF vom 20.08.2015, BStBl. I 2015 S. 649 = DB 2015 S. 1994). Die Mitunternehmerschaft überlagere die Abführungsverpflichtung der Kapitalgesellschaft und führe zur Zurechnung eines „Teilgewinns“ an den atypisch still Beteiligten. Im Übrigen ist die Abgrenzung der typischen von der atypisch stillen Beteiligung in der Praxis nicht immer ganz leicht. In einer nicht zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung hatte der BFH (BFH vom 15.07.2020 – I R 33/18) über die Organgesellschaftsfähigkeit einer GmbH & Still zu entscheiden. Auch wenn sich die Entscheidung letztlich nur auf verfahrensrechtliche Aspekte beschränkt, ist sie unter mehreren Aspekten bemerkenswert. » weiterlesen

KöMoG: Check-the-box bald auch für deutsche Personengesellschaften?

RA Dr. Jan Schulz, LL.M. (London), Associate bei POELLATH, Berlin

Auf der Zielgeraden der aktuellen Legislaturperiode will die Bundesregierung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG-E; vgl. BT-Drucks. 19/28656) noch einmal einen Beitrag zur rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung leisten. Nach dem Gesetzesentwurf sollen bestimmte Personengesellschaften ab dem Vz. 2022 beantragen können, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden (vgl. § 1a KStG-E). Mit diesem sog. Optionsmodell sollen insbesondere Nachteile der Besteuerung von Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften beseitigt werden. » weiterlesen

Einlagenrückgewähr ausländischer Kapitalgesellschaften – eine (un)endliche Geschichte?

StB Dipl.-Fw. (FH), M.A. Taxation Raphael Baumgartner, Associate bei POELLATH, München

Mit Urteil vom 27.10.2020 – VIII R 18/17 (DB 2021 S. 261) bestätigte der BFH erneut, dass Drittstaatengesellschaften zur Leistung einer steuerneutralen Einlagenrückgewähr in der Lage sind und eine solche Einlagenrückgewähr im Veranlagungsverfahren der Gesellschafter nachgewiesen werden muss. Darüber hinaus fügte der VIII. Senat der Behandlung der steuerneutralen Einlagenrückgewähr durch eine EU-/EWR-Kapitalgesellschaft ein weiteres Kapitel hinzu und ließ im Ergebnis offen, ob deren Anteilseigner unabhängig vom Antragsverfahren nach § 27 Abs. 8 KStG ebenfalls einen individuellen Nachweis führen können. » weiterlesen

Organschaft bei unterjährigen Umwandlungen

StB Tobias Deschenhalm, Associate bei POELLATH, München

Die ertragsteuerliche Organschaft hat eine große Bedeutung für das deutsche Konzernsteuerrecht und findet sich in vielen deutschen Gesellschaftsstrukturen wieder. Dabei sind die restriktiven Voraussetzungen für eine solche Organschaft häufig Grundlage für Streitigkeiten zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Insbesondere die Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung im Zusammenhang mit unterjährigen Umwandlungen auf Ebene des Organträgers war im vergangenen Kalenderjahr häufig Anlass für Verfahren vor den Finanzgerichten. Für eine finanzielle Eingliederung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn deren Wirtschaftsjahres an ununterbrochen in einem solchen Maß beteiligt sein, dass ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Wird der Organträger im Rahmen einer Umwandlung ausgetauscht oder verschmolzen, ist diese Voraussetzung nach Auffassung der Finanzverwaltung im Jahr der Umwandlung in der Regel nicht erfüllt. Einige Finanzgerichte haben diese Auffassung bereits in mehreren Fällen verworfen und sich stattdessen der herrschenden Meinung in der Literatur angeschlossen. Diese begründet das Fortbestehen, bzw. eine erstmalige Begründung der finanziellen Eingliederung mit der durch die Umwandlung geltenden Rechtsnachfolge (Fußstapfentheorie). Ein Beispiel hierfür stellt das nachfolgend erläuterte Urteil des FG Düsseldorf vom 29.09.2020 (6 K 2704/17 K) dar. » weiterlesen

BFH zu Genussrechten im Konzern: Kein beteiligungsähnliches Genussrecht ohne Beteiligung an stillen Reserven

RA Stefan Weinberger ist Associate bei P+P Pöllath + Partners, Frankfurt/M.

Die Abgrenzung zwischen beteiligungsähnlichen und obligationsähnlichen Genussrechten bestimmt maßgeblich die Besteuerung von Genussrechten in Deutschland. Der BFH hat mit Urteil vom 14.08.2019 (I R 44/17, DB 2020 S. 1376) die Abgrenzung konkretisiert. » weiterlesen

Non-Profit-Organisationen: Kein Verlust der Gemeinnützigkeit bei Verlusten aufgrund der Corona-Krise

RA/FAStR Dr. Anna Katharina Gollan, LL.M., Associated Partner bei P+P Pöllath + Partners, Berlin

Gemeinnützige Organisationen stehen in der Corona-Krise vor besonderen Herausforderungen. Viele sind nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten in der Lage, ihre Zwecke zu erfüllen – man denke an Bildungs-, Kultur-, Sport-, Wohlfahrts- oder Gesundheitseinrichtungen. Zu den Schwierigkeiten bei der Zweckverwirklichung kommt, dass viele Non-Profit-Organisationen befürchten müssen, im Zusammenhang mit der Corona-Krise im Bereich der Mittelbeschaffung Verluste zu erleiden. Problematisch ist die Situation auch deshalb, weil die Finanzverwaltung Verluste in den Sphären des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sowie in der Vermögensverwaltung grds. als gemeinnützigkeitsschädlich ansieht (vgl. AEAO Nr. 4 bis Nr. 9 zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO), d.h. es droht grds. die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Verlustjahr und damit weiterer finanzieller Schaden. » weiterlesen