Kapitalgesellschaften können im Regelfall das körperschaftsteuerliche Beteiligungsprivileg (§ 8b KStG) in Anspruch nehmen. Bei Holdinggesellschaften oder vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften gibt es in der Praxis jedoch nicht selten ein böses Erwachen, wenn der Steuerfreiheit von Erträgen die sog. „Bankenklausel“ (§ 8b Abs. 7 KStG) entgegengehalten wird (etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung). Das FG Münster hat sich in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 31.08.2015 (9 K 27/12 K, EFG 2016 S. 59, rkr.) detailliert mit der dabei relevanten „Absicht eines kurzfristigen Eigenhandelserfolges“ beschäftigt. Wesentlich stärker als in einer früheren Entscheidung desselben Senats (FG Münster vom 11.02.2015 – 9 K 806/13 K, EFG 2015 S. 1222; vgl. hierzu Müller, Steuerboard vom 09.06.2015) kommt in der neuen Entscheidung zum Ausdruck, dass die bilanzielle Zuordnung von Anteilen nur ein erstes Indiz im Rahmen einer Gesamtabwägung sein kann. Das Gericht räumt dabei einer retrospektiven Betrachtung des tatsächlichen Umschlagsverhaltens ganz erhebliches Gewicht ein. » weiterlesen
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Wertpapierleihe – BFH kassiert erneut steuergetriebenes Finanzprodukt
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 18.08.2015 – I R 88/13 (DB 2016 S. 82) entschieden, dass eine Wertpapierleihe noch keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Aktien bewirkt, wenn sie dem Entleiher lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition verschafft. Das kann nach Gesamtwürdigung aller Umstände der Fall sein, wenn der Entleiher (1) in wirtschaftlichem Sinne nicht über die Dividenden aus den verliehenen Aktien verfügen kann, (2) nicht die Stimmrechte auf der Hauptversammlung ausüben darf und zudem (3) auch nicht das in den Aktien verkörperte Kapital wirtschaftlich nutzen soll, etwa zur Zwischenfinanzierung anderer Vorhaben. In einem solchen Fall erlange der Entleiher lediglich eine „leere“ zivilrechtliche Eigentumshülle, die steuerlich kein wirtschaftliches Eigentum begründe und daher auch keine Zurechnung der Dividenden rechtfertige. Dividenden, die einem solch eine „leere“ Eigentumshülle innehabenden Entleiher ausbezahlt werden, sind steuerlich nicht als Kapitalerträge im Sinne des § 8b KStG freigestellt. » weiterlesen
Nachträgliche Kaufpreisänderungen – Behandlung im Rahmen der Veräußerungs-gewinnbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG
Gewinne, die Kapitalgesellschaften im Rahmen der Veräußerung von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften erzielen, sind nach § 8b Abs. 2 KStG grundsätzlich zu 95 Prozent steuerfrei. Doch wie werden dabei nachträgliche Kaufpreisänderungen berücksichtigt, die in einem anderen Wirtschaftsjahr als dem der Veräußerung entstanden sind? Hierzu hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 24.07.2015 (DB 2015 S. 1754) unter Berücksichtigung der BFH-Urteile vom 22.12.2010 (DB 2011 S. 505) sowie vom 12.03.2014 (DB 2014 S. 1463) Stellung genommen und (wenigstens teilweise) einen jahrelangen Streit beendet.
Keine unterjährige Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags
Beim Verkauf der Geschäftsanteile an einer GmbH, die Organgesellschaft ist, stellt sich regelmäßig das Problem, zu welchem Stichtag der Gewinnabführungsvertrag (GAV) aufgehoben oder gekündigt werden kann. Da die sog. unterjährige Kündigung des GAV wegen des Anteilsverkaufs zu einem Stichtag, der nicht mit dem Ende eines Geschäftsjahres übereinstimmt, zwar steuerlich akzeptiert, zivilrechtlich jedoch ohne Gestattung im GAV unzulässig ist, wurde bislang ein GAV mit einer GmbH im Zweifel eher einvernehmlich aufgehoben als gekündigt. Allenfalls vorsorglich wurde in der Praxis zusätzlich zu einer Vertragsaufhebung auch noch aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt. » weiterlesen
Bedeutung des (erstmaligen) Bilanzausweises für die Absicht der Erzielung eines „kurzfristigen Eigenhandelserfolgs“
Die Frage, ob Anteile einer Kapitalgesellschaft i.S.d. § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG als zur „kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben“ gelten, ist aufgrund der weitreichenden Auswirkungen auf die Behandlung der entsprechenden Beteiligungserträge immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Werden die Anteile von einem Finanzunternehmen (z.B. einer Holdinggesellschaft) mit kurzfristiger Eigenhandelsabsicht erworben, sind Veräußerungsgewinne in voller Höhe steuerpflichtig und Veräußerungsverluste entsprechend vollständig abzugsfähig. Im Einklang mit früherer BFH-Rechtsprechung und zahlreichen Stimmen in der Literatur hat das FG Münster in der kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 11.02.2015 (9 K 806/13 K) erneut unterstrichen, dass die Bilanzierung der Anteile im Anlagevermögen als wesentliches Indiz gegen die Absicht zur Erzielung eines kurzfristigen Eigenhandelserfolgs einzustufen ist. » weiterlesen
KStR 2015-E: Enge Gesetzesauslegung bei Drittstaatenverschmelzungen
Am 18.05.2015 hat die Finanzverwaltung den Entwurf der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 (nachfolgend KStR 2015-E, DB0696581) veröffentlicht. R 12 KStR 2015-E (Beschränkte Steuerpflicht der übertragenden Körperschaft) soll danach folgenden Wortlaut haben: „Der Verweis in § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG auf einen „Vorgang i.S.d. Satzes 1“ umfasst u.a. auch die dort bezeichnete Art der Steuerpflicht der übertragenden Körperschaft. Demnach ist für die Anwendung des § 12 Abs. 2 Satz 2 KStG eine beschränkte Steuerpflicht der übertragenden Körperschaft notwendig“. » weiterlesen
Neues zur Mindestlaufzeit bei Gewinnabführungsverträgen
Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG muss für eine anzuerkennende körperschaftsteuerliche Organschaft der Gewinnabführungsvertrag zwischen Organträger und Organgesellschaft auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden. Damit sollen Manipulationen verhindert werden; sprich die Organschaft soll nicht zur willkürlichen Beeinflussung der Besteuerung bzw. zu Einkommensverlagerungen von Fall zu Fall abgeschlossen bzw. beendet werden können. » weiterlesen
Übergangsregelung mit Fallen – Die Rettung des Körperschaftsteuerguthabens geht in die nächste Runde
Übergangsregelungen sind darauf ausgelegt, nur einmal angewendet zu werden, so dass sie eigentlich schnell in Vergessenheit geraten müssten. Der Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2000 ist zwar mittlerweile Geschichte. Die Diskussion um den Sinn und Zweck des Übergangs ist längst verstummt. Der Streit um die Art und Weise des Übergangs geht dagegen 15 Jahre später in seine nächste Runde. » weiterlesen