Übergangsregelungen sind darauf ausgelegt, nur einmal angewendet zu werden, so dass sie eigentlich schnell in Vergessenheit geraten müssten. Der Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2000 ist zwar mittlerweile Geschichte. Die Diskussion um den Sinn und Zweck des Übergangs ist längst verstummt. Der Streit um die Art und Weise des Übergangs geht dagegen 15 Jahre später in seine nächste Runde. » weiterlesen